18.11
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute die Einführung der elektronischen Fußfessel, die in den letzten Jahren der Öffentlichkeit bekannt wurde, beschließen, also die Möglichkeit, Häftlinge, Strafgefangene gegen Ende ihrer Strafzeit oder auch Untersuchungshäftlinge unter elektronische Aufsicht zu stellen – so müsste man das korrekt nennen –, dann ist damit, glaube ich, ein wichtiger Schritt gelungen; sie wird – das ist an sich ja eine Einvernehmensmaterie – nun auch systematisch in das österreichische Strafprozessrecht und ins Strafvollzugsrecht eingebaut werden.
Das ist gut, nicht, weil es ein Privileg sein soll für einzelne Strafhäftlinge, nicht, weil es ein Versuch sein soll, Gefängnisse zu leeren – auch das sei ganz klar gesagt, das ist es nicht –, sondern weil es eine Möglichkeit ist, einerseits kurze Haftstrafen und damit eine Desozialisierung zu vermeiden, also dass jemand, der zu einer kurzen Freiheitsstrafe verurteilt wird, seinen Beruf, sein gesamtes soziales, familiäres Umfeld verliert, und weil es auf der anderen Seite hilft, die Resozialisierung zu erleichtern und die Rückfallshäufigkeit zu senken und somit auch die Sicherheit für die Bevölkerung zu erhöhen.
Ich glaube, dass das ein richtiger und wichtiger Schritt ist. Ich möchte allen danken, die in den letzten Jahren – es war ein längerer Prozess – an dieser Entscheidung konstruktiv mitgewirkt haben im Bundesministerium für Justiz, in den einzelnen Strafanstalten, wo das versuchsweise umgesetzt wurde, aber auch hier im Hohen Haus, wo in den letzten Wochen sehr konstruktive Verhandlungen geführt worden sind.
Ich glaube, dass es auch richtig ist, den gemeinsamen Antrag zu stellen, eine Evaluierung vorzusehen, um uns ansehen zu können, ob und wie erfolgreich diese Maßnahme gewirkt hat. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
18.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
18.13
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat eine große Errungenschaft, die wir heute beschließen, weil mit der elektronischen Fußfessel – ein doch schon seit einigen Jahren anhängiges Projekt, von dem alle wissen und zu dem sich auch alle bekennen –, und das wird die Diskussion auch zeigen, eine vernünftige Maßnahme gesetzt wird, die sicherstellt, dass jene Personen, die sozial integriert bleiben sollen, auch sozial integriert bleiben können. Es hat bis dato immer wieder Fälle gegeben, dass Personen, bei denen man eigentlich nicht sicher war, ob sie tatsächlich in Haft sein müssen, aufgrund bestimmter Gegebenheiten dort bleiben mussten, was natürlich auch zu einer Entwurzelung geführt hat, die Arbeitsplätze sind verloren gegangen. Letztendlich hat überhaupt niemand irgendetwas davon gehabt. Das ist jetzt – seit zweieinhalb Jahren wird das diskutiert – verbessert worden.
Es gibt auch – Kollegin Wurm wird dazu noch sprechen – im Sinne des Opferschutzes eine Feststellung, die sicher sinnvoll ist. Dem Justizministerium sei gedankt, dass sichergestellt werden konnte, dass „NEUSTART“ finanziell besser ausgestattet wird; ab nächstem Jahr mit 3,5 Millionen, wie ich höre, heuer noch mit einer halben Million. Auch Herrn Kollegem Katzian möchte ich dafür herzlich danken, dass es möglich geworden ist, hier eine sinnvolle Lösung zu bekommen, weil wir nichts davon haben, wenn wir gesetzliche Regelungen aufstellen, die dann letztlich nicht umgesetzt werden können.
Ich glaube, dass wir mit dieser heutigen Maßnahme – die Zeit für die Diskussion ist sehr kurz – wirklich eine epochale Weiterentwicklung im Strafgesetz herbeiführen. Ich danke
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