Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die am Beginn der Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage 6280/J der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die verfassungswidrige Verschiebung der Vorlage des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes 2011 dringlich zu behandeln.
Die Durchführung der Dringlichen Anfrage wird um 13.15 Uhr erfolgen.
Weiters gebe ich bekannt, dass die Sitzung von 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr vom ORF live übertragen wird.
Bevor ich die Sitzung nun unterbreche, darf ich dem Herrn Parlamentsdirektor herzlich zum Geburtstag gratulieren. Wir haben ihm gemeinsam ein schönes Geburtstagsgeschenk in Form einer Sondersitzung gemacht.
Die Sitzung ist unterbrochen.
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(Die Sitzung wird um 10.18 Uhr unterbrochen und um 13.15 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Geldflüssen im Zusammenhang mit Regierungsgeschäften einzusetzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.
Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach der Debatte über die Dringlichen Anfrage statt.
der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die verfassungswidrige Verschiebung der Vorlage des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes 2011 (6280/J)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 6280/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
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