eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abg. Strache an den Bundeminister für Finanzen betreffend die verfassungswidrige Verschiebung der Vorlage des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes 2011
Die österreichische Bundesverfassung legt fest, dass die Bundesregierung dem Nationalrat spätestens 10 Wochen vor Jahresende das Budget vorzulegen hat. Wörtlich heißt es dazu im Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 51, Absatz 3:
„Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vorzulegen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll.“
Um diese Frist einhalten zu können, wurden im Arbeitsplan des Nationalrates Sitzungen in der 42. Kalenderwoche vorgesehen, und zwar am 20. und 21. Oktober 2010.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die österreichische Bundesverfassung einzuhalten.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort kommt nun Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.
15.51
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich beginne mit zwei Entschließungsanträgen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend verschärfte Zugangsbedingungen zum Pflegegeld
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, in welcher der derzeitige Zugang insbesondere zu den Pflegestufen 1 und 2 beibehalten wird.“
In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.
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(Beifall bei der FPÖ.)
Ich komme zum zweiten Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Solidarität statt Klassenkampf“
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