Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur Verhandlung über folgende Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses:
erstens: über den Antrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Untersuchung des Verhaltens von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in Fällen von besonderem öffentlichem Interesse,
zweitens: über den Antrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Untersuchung von Geldflüssen im Zusammenhang mit Regierungsgeschäften,
drittens: über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend nähere Untersuchung der Behandlung der wesentlichen zurückliegenden sowie der wesentlichen aktuellen Wirtschaftsstrafverfahren.
Wie bereits angekündigt, werden zunächst die Antragsteller die drei Anträge begründen. Die daran anschließende Debatte wird unter einem durchgeführt.
Die Anträge sind inzwischen an alle Abgeordneten verteilt worden.
Die Anträge haben folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter gemäß § 33 GOG-NR auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Verhaltens von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in Fällen von besonderem öffentlichem Interesse
Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Antrag einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:V:F:G:B = 5:5:3:2:1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Aufklärung, ob Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft in Fällen von besonderem öffentlichem Interesse in gesetzwidriger Weise untätig geblieben sind;
Aufklärung, ob Untätigkeiten von Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft in Fällen von besonderem öffentlichem Interesse auf Interventionen oder Weisungen zurück zu führen sind.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Inneres und Justiz sowie von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände einschließlich der politischen Verantwortung ermitteln.
Begründung:
In den vergangenen Wochen wurde das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden in Fällen von besonderem öffentlichem Interesse verstärkt öffentlich diskutiert. Unter der Überschrift "Warum die Justiz schläft" widmete sich zum Beispiel die Tageszeitung "Die Presse" erst vor wenigen Tagen diesem Thema. Unabhängige Journalisten mo-
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