Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 94

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12.30.25

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wenn mein Vorredner eigentlich nahezu kein gutes Haar an dieser Gesetzesnovelle gelassen hat und wenn auch die Kollegen von BZÖ beziehungsweise FPÖ sich mit dieser Zivildienstgesetz-Novelle überhaupt nicht anfreunden können, dann wundere ich mich schon und muss sagen: Bei Ihnen herrscht offensichtlich ein bisschen ein Durch­einander, um nicht zu sagen das Chaos, denn Sie waren doch mit dabei, als man im Salzburger Landtag – ich habe die diesbezügliche Unterlage hier – am 13. Jän­ner 2010 einstimmig beschlossen hat, dass das antiquierte Zivildienstgesetz novelliert werden sollte, und zwar in dem Sinne (Rufe bei der FPÖ: Aber nicht so!), wie es uns nun die Frau Bundesministerin beziehungsweise auch die Verhandler vorgelegt haben. Das negieren Sie jetzt offensichtlich, oder Sie stehen nicht in Kontakt mit Ihren Abgeordneten in den Bundesländern. Das könnte ja sein. (Abg. Weinzinger: Noch einmal: Aber nicht so!)

Ich bin sehr froh, dass diese Novelle jetzt hier so vorliegt. Und wissen Sie, warum ich so froh bin? – Weil das bisher geltende Zivildienstgesetz meines Erachtens an der Gleichheitswidrigkeit vorbeigeschrammt ist, wenn ich es so sagen darf. Meines Erachtens war es bisher gleichheitswidrig. Dass nun § 5 Absatz 5 aus dem Zivil­dienstgesetz herauskommt beziehungsweise dass es einen Zusatz gibt, darüber bin ich froh.

Andererseits hat das Zivildienstgesetz die Möglichkeiten der Berufswahl, den Lebens­plan für Menschen mehr als eingeschränkt. Es ist überhaupt nicht einsichtig, warum Menschen, die Zivildienst geleistet haben – und da ist man sich einig, dass das eine wirklich wertvolle und wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft ist –, nicht die Möglichkeit haben sollen, Polizist/Polizistin zu werden, dass sie nicht die Möglichkeit haben, Justizwachebeamter/Justizwachebeamtin zu werden, et cetera.

Warum denn nicht?, frage ich Sie. (Abg. Herbert: Aus Gewissensgründen!) Wir haben ein strenges Waffengesetz, wir haben ein strenges Waffengebrauchsgesetz, und es geht ja auch kein Polizist – davon gehe ich aus – offensiv auf Verbrecherjagd mit gezogener Waffe. Es geht da um Notwehr und Notwehrhandlungen, wenn die Waffe eingesetzt wird, damit die Bevölkerung geschützt wird.

Es ist, sehr geehrte Damen und Herren, höchst notwendig, dass nach dem ersten Schritt, nämlich der Abschaffung der kommissionellen Gewissensprüfung, nun der nächste folgt, indem dieses Gesetz jetzt so novelliert wird, wie es uns vorliegt, und damit zeitgemäß ist.

Einen weiteren Punkt möchte ich noch erwähnen, der auch einen wichtigen Schritt darstellt, auch wenn er hier sozusagen verlacht wurde. In einem Nebensatz hat nämlich Herr Abgeordneter Herbert Scheibner dazu Stellung genommen und hat gesagt: So wichtig wird es wohl nicht sein, dass Zivildiener jetzt auch in Kindergärten Dienst leisten können.

Ich glaube, es ist eine sehr wichtige Maßnahme, dass die kleinen Kinder persönlich (Abg. Weinzinger: Soldaten kennenlernen können!) auch mit Vätern, mit Männern konfrontiert werden – im besten Sinne des Wortes –, dass sie nämlich sozusagen auch die zweite Hälfte der Menschheit als Betreuungsperson kennenlernen. Das ist für beide notwendig und wichtig.

Andererseits geht es auch darum – vor allem dann, wenn wir von Gleichberechtigung, von gemeinsamer Obsorge, von allem Möglichen in diesem Zusammenhang sprechen –, dass die Pflichten und Rechte entsprechend verteilt werden.

 


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