Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 136

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14.47.45

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! In der vorangegangenen Debatte über den Familienbericht ist deutlich zum Ausdruck gekommen, dass sich die Familienleistungen in Österreich im monetären wie im sachlichen Bereich wirklich sehen lassen können und wir sehr gut dabei sind. Mit dem vorliegenden BZÖ-Antrag über die Vereinheitlichung der Antrags-und Auszahlungsmodalitäten wird sich an der Qualität der Familienleistungen nichts verändern. Zudem dürfen wir auch festhalten, dass es sich bei Familienbeihilfen und Kinderbetreuungsgeld um unterschiedliche Dinge handelt. Beide können allerdings auf den Postweg sowie online beantragt werden, und hier geht es meiner Meinung nach darum, dass man dieses Verfahren vereinfacht und nach Möglichkeiten sucht, wie es ein bisschen besser wird.

Das Programm zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Verwaltungsverfahren, deren Ergebnisse im Finanzministerium bereits präsentiert wurden, geht genau in diese Richtung. Hier gibt es wesentliche Potentiale, zum Beispiel im E-Government-Bereich. Das spart Kosten in der Verwaltung sowie bei den Bürgern.

Es macht Sinn, wenn die Menschen an einer Stelle verschieden Anträge einbringen können und diese dann verwaltungsintern weitergeleitet werden. Auch das ist kundenfreundlich und kostengünstiger. Die Überlegungen im zuständigen Ministerium sind bereits sehr weit gediehen, und es soll bereits im nächsten Jahr zu konkreten Maßnahmen kommen.

Es besteht keine Notwendigkeit, den Auszahlungsmodus bei der Familienbeihilfe zu verändern. Der bestehende Modus wird von der Bevölkerung gut angenommen, und es ist daher nicht notwendig, da Veränderungen vorzunehmen, die in Wirklichkeit nur mehr Verwaltungsaufwand bedeuten würden. Wertvoll ist, dass in Zukunft auf den Auszahlungsbelegen entsprechende Hinweise zur Homepage des Ressorts aufge­druckt sind, damit sich alle Familien ein ordentliches Bild, einen Überblick über die Leistungen und über das Angebot für die Familien machen können.

Im Sinne der hohen Qualität der heimischen Familienleistungen sollten wir uns alle daran halten: Das Geld sollte den Familien und nicht der Bürokratie zugutekommen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ursula Haubner: Ich bin bei dir!)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.51

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können dem Antrag des BZÖ durchaus zustimmen, weil es wirklich ein Thema für Familien ist, ob sie einmal monatlich oder nur alle zwei Monate Leistungen erhalten. Wenn Sie, Herr Kollege von der ÖVP, sagen, der Modus wird bei der Bevölkerung gut angenommen, dann gehe ich einmal mehr davon aus, dass Sie jenen Teil der Bevölkerung damit meinen, der zu Ihrer Klientel gehört, nämlich die gut und besser verdienenden Familien.

Das ist schon so, dass ich als alleinerziehende Mutter mit dem Gehalt einer National­ratsabgeordneten gut auskommen kann, wenn ich nur alle zwei Monate Familien­beihilfe erhalte, aber für die alleinerziehende Mutter, die kein Einkommen hat, für die alleinerziehende Mutter, die für 40 Stunden Arbeit nicht einmal 1 000 € verdient (Abg. Steibl: Sie bekommt ja mehr!), für die Familien, die ein geringes Einkommen haben, macht das sehr wohl einen Unterschied, ob sie monatlich Leistungen erhalten oder alle zwei Monate Leistungen erhalten. Dass Sie von der ÖVP das nicht nachvollziehen können und verstehen können, kann ich wiederum verstehen (Zwischenrufe der


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