dass eine Umweltzone sinnvoll ist, dann sollen sie es machen – ganz im subsidiären Sinne.
Sie wissen, dass insbesondere Graz da betroffen ist. Dort wird auch darüber diskutiert, eine derartige Umweltzone einzuführen. Sie sagen richtigerweise, dass das auch insofern Zeit braucht, als man ja die PKW dann mit Pickerln ausstatten muss. Daher ist der Zeitplan jener, dass die Verordnung mit 1. Mai 2011 in Kraft treten soll, weil nach der Begutachtungsfrist ja auch die Stellungnahmen eingearbeitet werden sollen und hier eben eine ordentliche Verordnung verabschiedet werden soll, damit sich dann auch die PKW-Fahrer darauf einstellen können.
Klar ist, dass die Verwendung der Plaketten für den Winter 2011/2012 möglich sein soll. Es ist mein Ziel, dass das ermöglicht werden soll. Geplant sind derzeit, wie es in meinem Entwurf drinnen ist, vier Abgas-Kennzeichnungsplaketten, farblich nach dem Ampelsystem differenziert, wobei wichtig ist, dass diese Plaketten nur diejenigen brauchen, die in eine derartige Umweltzone hineinfahren. Fälschlicherweise wird gesagt, dass man jetzt ein neues Pickerl auf seinem Auto braucht. Das ist nicht der Fall, wenn man nicht in einer derartigen Zone ist. Richtig ist, dass man, wenn zum Beispiel in Graz eine Umweltzone errichtet wird, zum Hineinfahren in diese ein derartiges Pickerl braucht.
Für sinnvoll erachte ich – und dafür zu sorgen, ist meine Aufgabe –, dass wir in Österreich ein einheitliches Pickerlsystem haben, dass zum Beispiel in Graz nicht andere Farben vorherrschen als in Wien oder in Linz oder in Salzburg. Das soll einheitlich sein. Aber die Einführung ist der jeweiligen Region überlassen, und das ist so angedacht, wie Sie es hier auch eingefordert haben.
Nun zur Umsetzung des Janecek-Urteils. – Da sind wir anderer Meinung. Aufgrund des Janecek-Urteils besteht kein Bedarf, Änderungen im IG-Luft vorzunehmen, weil sich unserer Meinung nach das Urteil auf die veraltete Richtlinie bezieht und weil die Verpflichtung in der neuen Richtlinie nicht mehr existiert. Nach der Aarhus-Konvention haben die Staaten ja einen Ermessensspielraum bei der Umsetzung. Die Europäische Kommission hat – um diese Frage auch gleich zu beantworten – einen Vorschlag vorgelegt, und der hat keine Unterstützung bei den Mitgliedsstaaten gefunden. Wir werden dieses Thema seitens des Umweltministeriums weiterverfolgen.
Zur Fristerstreckung: Aufgefordert wurde insbesondere der Ballungsraum Graz. Da gibt es eine Mitteilung an die Europäische Kommission. Diese prüft das gerade. Bei der Fristerstreckung geht es darum, dass man ja auch unbenommen von der Fristerstreckung Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung setzen kann.
Ich hoffe, ich habe jetzt alles richtig beantwortet, denn aufgrund des Lärmpegels konnte ich nicht alles deutlich hören. Also Verzeihung, wenn ich das jetzt vielleicht nur bruchstückhaft gemacht habe, aber ich hoffe, dass ich doch all Ihre Fragen beantwortet habe.
Dafür, dass ich darauf verwiesen habe, dass Sie das im IG-Luft-Bericht nachlesen können, bitte ich um Verständnis, aber das ist ein großer Bericht, der ja auch Ihnen zur Verfügung steht, und daher können Sie sich auch dort die Information herausholen. Das ist keine Bösartigkeit, sondern nur ein Verweis darauf, wo Sie die Information finden können, um nicht eine ellenlange Beantwortung machen zu müssen. Das hat einen rein praktischen Grund. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.10
Präsident Fritz Neugebauer: Die nächsten Redner/Rednerinnen haben jeweils eine Redezeit von 5 Minuten.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Köfer. – Bitte.
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