Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 236

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duale Prüfung der Situation vor dem Patienten einführen und auch nächstes Jahr umgesetzt werden soll, dass nicht nur der Mediziner, sondern auch eine Pflege­fachkraft, eine Pflegeexpertin, in einem Zweierteam, diese Einstufung vornehmen.

Abschließend: Zum Wohle von 420 000 Pflegegeldbeziehern, sehr geehrte Damen und Herren, wollen wir auch im Hinblick auf eine allgemeine Verbesserung der Pflege­qualität in Österreich für gleiche Standards in allen Bundesländern sorgen und uns dafür einsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.11.53

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Volks­anwältinnen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Ein sehr umfangreicher, detaillierter Bericht liegt uns zur Diskussion vor. Die Volksanwaltschaft wird darin in allen Einzelfällen auch sehr detailliert dargestellt.

Es sind immerhin 14 853 BürgerInnen im Jahr 2009 mit Problemen an die Volks­anwaltschaft herangetreten. Es wurden 189 Sprechtage abgehalten, und 756 Be­schwer­den haben den Justizbereich betroffen.

Die Volksanwaltschaft ist damit auch eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die das Gefühl haben, nicht zu ihrem Recht zu kommen. Viele kommen mit Fragen, die außerhalb des Prüfauftrages der Volksanwaltschaft liegen.

Oft sind es einfache Hilfestellungen, die benötigt werden. Es kommen Beschwer­deführer, die Rat und Hilfe brauchen, weil sie Gerichtsurteile oder Beschlüsse nicht interpretieren können. Sie brauchen Unterstützung und Hilfe bei der Erläuterung der Rechtslage.

Mit der Einrichtung der Justiz-Ombudsstelle wurde ein neues Service angeboten, welches als wichtige Erstanlaufstelle in Rechtsauskunftsfragen den Bürgerinnen und Bürgern diesbezüglich bestmögliche Unterstützung bieten kann. Das wird auch von der Volksanwaltschaft ausdrücklich begrüßt.

Zum Problem Obsorgeverfahren: Neben der Problematik der Kindesentführung ins Ausland und der Besuchsrechtsentscheidungen wurden vor allem auch Beschwerden bezüglich der Dauer von Verfahren an die Volksanwaltschaft herangetragen.

Es stimmt natürlich, dass es nicht die Verfahrensdauer ist, sondern dass die Richtigkeit der Entscheidungen im Mittelpunkt stehen muss. Allerdings müssen im Sinne der Kindeswohlfahrt auch die Umstände mancher Verfahrensverläufe beleuchtet werden.

So langen bei der Volksanwaltschaft auch immer wieder Beschwerden über die Tätig­keit der Gerichtssachverständigen ein. Von der Volksanwaltschaft wird kritisiert, dass es in Österreich zu wenige und nicht ausreichend qualifizierte Gutachter in diesem Bereich gibt.

Daher ist auch die Forderung nach gemeinsamen Richtlinien für die Gutachtertätigkeit in der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie gerechtfertigt. Von Frau Volksanwältin Dr. Brinek wurde im Ausschuss sehr positiv angemerkt, dass die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu dieser Problematik im Bundesministerium für Justiz erfolgte.

Ebenso erwähnte sie die Unterstützung der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Griss, die im Rahmen einer Enquete diese Problematik sehr öffentlichkeitswirksam diskutiert und dargestellt hat.

 


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