Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 244

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ablinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.33.28

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Wir haben im Ausschuss unter anderem auch über die Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UNO-Folterkonvention diskutiert. Dessen Zielsetzung ist die Verhütung von Folter und anderer grausamer und unmenschlicher erniedrigender Behandlung, und das soll durch regelmäßige Besuche beziehungsweise Kontrollen von entsprechenden unabhängigen Institutionen  die Menschen besuchen, deren Freiheit entzogen worden ist  gewährleistet werden.

Österreich hat dieses Fakultativprotokoll 2003 unterzeichnet, aber nach wie vor ist es nicht ratifiziert. Es freut mich sehr, dass Sie, sehr geehrter Herr Volksanwalt, das in der routinemäßigen Übernahme Ihres Vorsitzes thematisiert haben.

Im Regierungsprogramm ist ja schon angesprochen, dass die Umsiedlung des Men­schenrechtsbeirats aus dem Innenministerium in die Volksanwaltschaft vorgesehen ist, und daraus ergäbe sich dann die Möglichkeit, gemeinsame Besuchs- und Kontroll­instanz für eben die Personen, denen die Freiheit entzogen worden ist, zu werden. Dadurch können natürlich sehr viel mehr – wie sie schon erwähnt haben Gefäng­nisse, psychiatrische Abteilungen, Jugendheime, Pflege- und Altenheime kontrolliert werden.

Wir unterstützen natürlich alle Bemühungen, dass das passiert, dass das schnell passiert, denn es wird Zeit. Es sind sieben Jahre seit der Unterzeichnung vergangen.

Ich habe nur eine Anmerkung oder Frage: Im Artikel 18 des OPCAT steht eben zu diesen nationalen Präventionsmechanismen, die vorgesehen sind, dass die Institu­tionen unabhängig sein müssen und entsprechende Sachkompetenz brauchen und die Personengruppe, die das macht, angemessene Anteile der ethnischen Gruppen aber auch eine ausgeglichene Vertretung der Geschlechter repräsentieren muss. Ich glaube, da müsste man in Hinblick auf die Geschlechterverteilung, jedenfalls was den jetzigen Menschenrechtsbeirat betrifft, noch ein bisschen nachbessern, und auch dabei hätten sie natürlich unsere Unterstützung. Ich danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)

20.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.35.51

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Volksan­wältin­nen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Wir haben ja jetzt schon viel darüber gehört – zu Recht! –, dass die Volksanwaltschaft ein wichtiges Bürgerservice für Menschen ist, die sich ungerecht behandelt fühlen.

Eine Gruppe, die zwar in Verwahrung ist, aber sich auch ungerecht behandelt fühlen kann, setzt sich aus den Insassen von Justizanstalten zusammen. Die Kontroll­zuständig­keit der Volksanwaltschaft betrifft auch diesen Bereich, nämlich die Justizverwaltung, die Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug und die Prüfung von Verfahrensverzögerungen – all das hat sie zu erledigen.

Eben auf diesen Strafvollzug, genauer gesagt auf die Sicherheit im Strafvollzug, möchte ich kurz näher eingehen. Im Zuge einer Besuchstour bot Frau Volksanwältin Dr. Brinek den Insassen der Justizanstalten Sonnberg, Stein und Garsten die Möglichkeit, ihre Beschwerden auch persönlich vorzubringen. Offenkundig haben auch


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