Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 266

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Besonders negativ wirken sich auch die langen Verfahrensdauern bei Obsorgeent­scheidungen aus. Je länger das Verfahren dauert, bis eine Entscheidung gefunden wird, umso größer wird die Unsicherheit für die betroffenen Kinder. Und am Ende eines solchen Verfahrens steht dann oft nicht die beste Lösung für das Kind, sondern die Entfremdung von einem Elternteil, sehr geehrte Damen und Herren.

Verfahren gegen Politiker von ÖVP und SPÖ weisen ebenfalls eine lange Schreib­tischverweildauer auf. Und da kann es dann schon vorkommen, dass unter den türmenden Aktenbergen die eine oder andere Sache verschwindet, wie wir das im Zuge des Spitzel-Untersuchungsausschusses ja bei einem ÖVP-Innenminister schon miterlebt haben. (Abg. Scheibner: Zufällig natürlich!) – Zufällig natürlich.

Es ist, wie gesagt, sehr erfreulich, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter bei den Höchstgerichten gut und effizient arbeiten und auf ihren Schreibtischen auch Ordnung halten können. Aber gute, effiziente und vor allem zügige Arbeit sollte man in allen Rechtsbereichen erwarten können. (Beifall beim BZÖ.)

Es kann ja wohl keine Lösung sein, dass man mit seinen Anliegen zuerst den kompletten Instanzenzug durchlaufen muss, um dann irgendwann vielleicht beim OGH, beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof zu landen, wo vielleicht vieles besser funktioniert als bei normalen Gerichten. Und noch dazu darf man auch die Kosten nicht außer Acht lassen, die ein solcher Gang mit sich bringt.

Daher mein Appell an die Frau Justizministerin – vielleicht können die Damen und Herren der ÖVP ihr das ausrichten –: Arbeiten Sie die Missstände in Ihrem Ressort auf! Diese sind zur Genüge vorhanden. Und wir vom BZÖ werden uns in Zukunft mit Vergnügen darüber unterhalten, ob es, wie es der vorliegende Rechnungshofbericht vorschlägt, sinnvoll ist, die Bibliotheken im Verwaltungsgerichtshof und im Verfas­sungs­gerichtshof zusammenzulegen. Solange das nicht der Fall ist, werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass in der Justiz ordentlich gearbeitet wird, und die Missstände auch weiterhin aufzeigen.

Herr Kollege Lettenbichler, ich hoffe, Sie haben mir zugehört: So eitel Wonne ist es in der Justiz nicht, wie Sie es vorhin angeführt haben. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mayerhofer.)

21.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


21.56.01

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ebenfalls ein paar Bemer­kungen zu den Entscheidungsvorbereitungen der drei Höchstgerichte.

Alle drei Höchstgerichte beschäftigen wissenschaftliche Mitarbeiter. Deren Aufgaben­stellung ist gleich, die Unterstützung für die Berichterstatter erfolgt aber in unterschied­lichem Ausmaß. Die Frage ist eben, welche Schlüsse daraus gezogen werden können. Eine Möglichkeit wäre ein schriftlich festgehaltenes Anforderungsprofil, wie es beim Verwaltungsgerichtshof bereits vorhanden ist. Es würde der Aufgabenbereich für die wissenschaftlichen Mitarbeiter einheitlich geregelt werden, und die fachliche Unterstützung für die Berichterstatter könnte optimiert werden.

Zu überlegen wäre auch, einen Karriereweg für die jüngeren Mitarbeiter zu definieren, da diese ja nicht auf Dauer aufgenommen werden. Und da halte ich es sehr wohl für eine Überlegung, dass nicht nur ernannte Richter, sondern auch Richteramtsanwärter als wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt werden. Das bedingt natürlich, dass die Zahl der Planstellen erhöht werden müsste.

 


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