Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 287

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werden, indem Berufssoldaten und freiwilligen Milizsoldaten  Privilegien wie beispiels­weise die bevorzugte Aufnahme in den Staatsdienst zu Teil werden sollen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher nach­stehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ersucht, im Hinblick auf die laufende Kritik des Rechnungshofes an den ineffizenten Strukturen des Österreichischen Bundesheeres sowie auf seine geänderte Aufgabenstellung dem Nationalrat Geset­zesentwürfe vorzulegen, mit denen die Umsetzung nachstehender Punkte sicher­gestellt werde:

1. die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht;

2. die gleichzeitige Schaffung eines Freiwilligenheeres bestehend aus einem ausreichend hohen Anteil an Berufssoldaten und einer starken freiwilligen Miliz;

3. die Honorierung eines mindestens dreijährigen freiwilligen Dienstes oder einer einjährigen Milizausbildung mit zehnjähriger Bereitschaft für Einsätze im Inland (bevorzugte Aufnahme in den öffentlichen Dienst, Einrichtung von Stipendien und Übernahme von Ausbildungskosten für Personen, die einen solchen freiwilligen Dienst geleistet haben);

4. die Schaffung von Anreizsystemen für Berufssoldaten, welche realistische Aus- und Umstiegsperspektiven bieten.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.43.41

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich bei Ihnen allen sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie sich mit den Berichten des Rechnungshofes so eingehend befasst haben, und möchte mich noch einmal bedanken für das Lob, das ich natürlich sehr gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes weitergeben werde.

Ich möchte darauf hinweisen – und das haben Sie mit Ihren Debattenbeiträgen ge­zeigt –, dass tatsächlich Handlungsbedarf besteht, dass gleichzeitig aber auch die Möglichkeit besteht, gerade durch Reformen die Verwaltung effizienter, bürgernäher und gleichzeitig auch zeitgemäßer zu gestalten. Das zeigen die Berichte zum Sanitäts­wesen, zur Schulaufsicht, aber insbesondere auch im Zusammenhang mit der Finanz­verwaltung: Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmungen.

Betrachtet man das Sanitätswesen, so zeigt es genau die Probleme auf, die wir im Bereich der Gesundheit haben: Die stationären Kapazitäten der militärischen Kranken­anstalten waren nicht auf den Bedarf abgestimmt. Es hat keine Planungsgrundlagen gegeben, Bedarfserhebungen wurden nicht durchgeführt. Die medizinische Qua­lifikation des Sanitätspersonals war nicht ausreichend sichergestellt, und es gab keine ausreichenden Kooperationen mit zivilen Einrichtungen, obwohl sie unerlässlich gewesen wären. Ja selbst bundesheerintern erfolgte keine Abstimmung der Res­sourcen. So verfügten etwa, wenn es eine Stellungskommission und ein Militärspital an


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