Dies ist in dem Sinn eine Aufforderung an die Frau Ministerin, mit ihrem ungarischen Amtskollegen Verhandlungen aufzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.11
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses 909 d.B. über die Regierungsvorlage 808 d.B. betreffend ein Bundesgesetz über die Neusiedler Seebahn GmbH.
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Nach dem Titel des Bundesgesetzes ist folgender Satz einzufügen:
„Der Nationalrat hat beschlossen:“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
14.11
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maier, ich kann jetzt keine Antwort darauf geben, aber ich bin mir sicher, soweit kenne ich unsere Bundesministerin Bures, dass sie genau bei diesen Themen, die Sie ansprechen, weiß, worum es geht, und dass Sie auch dafür Sorge trägt, dass nichts verfällt. Also da bin ich mir schon ganz sicher. (Ruf bei der ÖVP: ... war 2007 Verkehrsministerin!)
Ich möchte auch ein paar Worte sagen zur Neusiedler Seebahn, weil Sie das ganz kurz angesprochen haben. Ich habe mich bei den Recherchen für die Vorbereitung im Ausschuss damit beschäftigt, weshalb wir das verändern müssen. Es ist so, dass die Neusiedler Seebahn eine Bahn ist, die eigentlich aus der österreichisch-ungarischen Monarchie herrührt und von Celldömölk nach Neusiedl am See führt.
Aufgrund dieser ungarischen Zeit ist auch die Rechtsform der Bahn noch nach dem ungarischen Recht als Aktiengesellschaft dargestellt. Das heißt, wenn etwas auf österreichischer Seite an der Bahn gemacht werden muss – 90 Prozent sind auf österreichischer Seite, zirka 10 Prozent sind auf ungarischer Seite –, dann muss das alles nach dem komplexen ungarischen Aktienrecht abgehandelt werden, und das ist ein enormer Aufwand.
Das Ziel dieser heutigen Regierungsvorlage ist einfach, dass die Gesellschaft der Neusiedler Seebahn so gestaltet wird, dass die 90 Prozent des österreichischen Betriebsvermögens als österreichische Gesellschaft geführt werden und die 10 Prozent als ungarische Tochterfirma sozusagen eingeschmolzen werden in die österreichische Gesellschaft.
Das hat auch das Ziel, dass, sollte der ungarische Staat das Streckennetz nicht im Sinne von Erneuerung oder von Leistungsbestellung bedienen, diese Strecke nicht grundsätzlich geschlossen werden muss, sondern eben der österreichische Bereich weiter
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