Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 125

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Für uns rechnet sich das schon – für den Staat –, denn wir haben immer noch ein Ky­oto-Ziel zu erreichen. Wir haben immer noch Einsparungen bei der CO2-Emission zu er­reichen, und deshalb rechnet sich das für uns.

Herr Ikrath, Sie haben gesagt, wir haben diese Verantwortung beim Verbund. Ich sage, ja, wir haben diese Verantwortung, aber das heißt auch, dass wir mitreden. Das heißt auch, dass wir, wenn wir schon Geld geben, nämlich eine halbe Milliarde €, sehr wohl mit­reden wollen, wo dieses Geld hinfließen soll. Da ist der Verbund eindeutig säumig. Da geht noch einiges. Da kann man noch einiges verbessern.

Genau das hätte ich mir gewünscht. Im Finanzausschuss hat Herr Matznetter aber ge­nau das ausdrücklich ausgeschlossen. Er hat gesagt: Um Gottes Willen, mitreden, nein, das kann man doch nicht machen! – Das ist der Punkt. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Deshalb: Wenn schon Geld fließen soll, dann zumindest in die richtige Richtung und für richtige Maßnahmen und nicht einfach nur, um dem Verbund mehr Gewinne zu erwirt­schaften. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

15.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

15.00.37 Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Ab­geordneten Grosz, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 461/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz geän­dert werden, eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen.

Nach Schluss der Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristset­zungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staats­sekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


15.01.47

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Seit mehr als einem Jahr, wenn nicht weit darüber hinaus, disku­tieren wir hier im Haus als Reaktion auf die Katastrophe des Zustandes einiger Ge­meinden darüber, wie wir in Zukunft die Kontrolle in Österreich professionell gemein­sam mit dem Bundesrechnungshof verbessern. Der derzeitige Stand ist, um Ihnen das in Erinnerung zu rufen, folgender: Der Bundesrechnungshof kann von sich aus 24 Ge­meinden von 2 358 in Österreich kontrollieren, einem Abgabenvolumen, einem Budget­volumen von 4,6 Milliarden € in der Kontrolle Herr werden, aber weitere 10,6 Milliar­den €, ein Budgetvolumen in den restlichen Gemeinden ist derzeit aus unserer Sicht nicht in ausreichendem Maß kontrollierbar. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

 


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