Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 140

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Ich sehe diese Beschlussfassung auch nicht so, dass damit quasi eine einseitige Vorfi­xierung verbunden ist, dass man nur mehr in Wasserkraft investiert. Wir haben im Zu­ge der Umsetzung des dritten Liberalisierungspakets und auch in weiterer Bearbeitung der Energiestrategie noch sehr viele Möglichkeiten, auch andere Formen der erneuer­baren Energie entsprechend zu forcieren.

Ich glaube auch, dass uns die Investition in die Wasserkraft hilft, uns der Erreichung der 20-20-20-Ziele der Europäischen Union zu nähern, zumindest im Bereich der Re­duktion der Treibhausgase und beim Anteil an erneuerbaren Energien. Wo wir noch über­legen müssen, wie wir da weiter vorgehen, ist in der Frage der Energieeffizienz. Da hilft uns das nicht.

Wenn wir zulassen, dass wir in Zukunft neun Energieeffizienzgesetze bekommen – näm­lich für jedes Bundesland eines –, dann werden wir wahrscheinlich aufhören können, über all das zu diskutieren, was Herr Kollege Kogler vorher angesprochen hat. Ich glau­be, es braucht ein bundesweit einheitliches Energieeffizienzgesetz. Dafür werden wir uns auch einsetzen.

Der zweiter Punkt, warum mir das wichtig ist, ist ein Bekenntnis zum öffentlichen Ei­gentum, zum strategischen Eigentum, zur Daseinsvorsorge. Ich hoffe sehr, dass mit den Investitionen, die da getätigt werden, auch hochwertige Arbeitsplätze geschaffen wer­den – in der Energiewirtschaft, aber auch in den Bereichen, die von diesen Neubauten ebenfalls betroffen sind, besonders die Bauwirtschaft. Das sind ganz, ganz wichtige Schwerpunktsetzungen, die uns auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten helfen, ent­sprechend etwas weiterzubringen.

Ich möchte bei der Gelegenheit die Betriebsräte des Verbunds unter uns begrüßen. Herz­lich willkommen im Parlament und alles Gute! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


15.56.00

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Geschätzte Damen und Herren! Der Rohstoff Wasser ist einer unserer wert­vollsten heimischen Naturschätze. Unser Land hat das Privileg, diese besondere natür­liche Gegebenheit bestmöglich für sich und seine Bewohner zu nutzen.

Wasser ist auf der einen Seite Lebensmittel, Wasser ist aber auch Energieträger. Kaum ein anderes Land kann es sich wie wir – und da sage ich, Gott sei Dank – leisten, auf die Atomenergie getrost zu verzichten. Die Nutzung der Wasserkraft als erneuerbare Ener­gie hat für Österreichs Stromproduktion eine hohe Bedeutung. Rund 60 Prozent der in­ländischen Stromerzeugung erfolgt durch Wasserkraft. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit durch erneuerbare Energie sowie zur inländischen Wertschöpfung geleistet.

Die Kapitalerhöhung des Verbundes bedeutet eine Investition in die Wasserkraft und auch in die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung – Kapital, das auch die Erreichung der Ener­giestrategien im Hinblick auf die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie unterstützt, Kapital, das aber auch den Ausbau der Pumpspeicherkapazitäten oder den Ausbau von Alternativen wie zum Beispiel der Windkraft unterstützt.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausbau der Wasserkraft bringt auch eine große volkswirtschaftliche Hebelwirkung. – Das ist schon angesprochen worden. Der Kapital­einsatz des Bundes – das sind rund 500 Millionen € – erreicht insgesamt eine Investi­tion von 2,5 Milliarden €, der gesamte volkswirtschaftliche Effekt wird mit 5 Milliarden €


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