tens das Gebot der Fairness noch gemeinsam hochhalten wollten, dann hat Kollege Steinhauser jetzt gezeigt, wie man kaum unfairer sein kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Großruck: Wehleidig ist er nur, ...!)
Diese Justizministerin hat nicht nur ein erstklassiges Gesetz vorgelegt – das hat Kollege Steinhauser ja selbst gerade bestätigt –, das für viele Unternehmen Finanzierungen wesentlich verbilligen wird (Abg. Brosz: Die „beste Justizministerin aller Zeiten“!), weil sie damit mehr an Bonität aufweisen können – im Zusammenhang mit Basel II und Basel III ein wichtiger Vorteil. Mit Derivativhandel hat das aber schon überhaupt nichts zu tun. Eigenartigerweise können die Grünen aber trotzdem nicht zustimmen, aber das ist eben jene Form der Fundamentalopposition, die in Wirklichkeit nicht sehr fruchtbringend ist. – Sie hat darüber hinaus ganz wesentliche weitere Initiativen gesetzt, und es sind Dutzende solcher Initiativen, die diese Justizministerin gesetzt hat. (Abg. Brosz: ... Majestätsbeleidigung, wenn ...!)
Ich bringe ein Beispiel, ein Beispiel aus jüngster Zeit: Die Justizministerin hat gerade zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, gerade zur Bekämpfung von Korruption ein ganzes Paket soeben erst in die Begutachtung geschickt, ein Gesetzespaket, mit dem sie auf jene Kritik, die wir immer wieder geübt haben, dass komplexe Fälle der Wirtschaftskriminalität nicht ausreichend konsequent verfolgt werden können, keine Waffengleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten gegeben ist, reagiert und diese Mängel jetzt eindrucksvoll behebt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Applaus!)
Und das verdient doch Zustimmung durch uns und Anerkennung! Aber Herr Kollege Steinhauser hat sich sicherlich nicht eine Minute damit beschäftigt, unterstelle ich, denn sonst könnte er nicht ans Pult gehen und eine derartige Inkompetenz an den Tag legen.
Betonen möchte ich, dass die Frau Justizministerin natürlich unser begründetes Vertrauen hat. Und ich sage „begründet“, weil sie eben jene Initiativen gesetzt hat, die enorme Verbesserungen sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Strafrecht wie auch im Familienrecht beinhalten. Und daher verdient sie unser aller Vertrauen. (Beifall bei der ÖVP.)
Auf das der Grünen ist sie ja nicht unbedingt angewiesen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – ans Rednerpult tretend –: Wem gehört die Begründung, die da liegt? – Abg. Neugebauer: Ist sie lesenswert? – Abg. Dr. Jarolim: Ich kann sie laut vorlesen, wenn der Herr Präsident das ...! – Abg. Neugebauer: Das ist vielleicht doch zu viel! – Abg. Dr. Jarolim: Wir können sie auch anschließend gemeinsam draußen lesen! – Abg. Neugebauer: Machen wir es dann! Die Bewertung überlass ich Ihnen! – Abg. Dr. Jarolim: Ja, gerne!)
16.45
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Materie, die wir heute besprechen, ist eine nicht ganz unkomplexe, würde ich sagen. Es ist auch von den Auswirkungen her nicht ganz leicht vorhersehbar. Der Grund dieser Vorlage ist irgendwie einleuchtend: Es geht dabei um eine Harmonisierung der Besicherungsmöglichkeiten, um die Einräumung von Pfandrechten nach einem bestehenden Verwertungssystem, das vorhersehbar ist und das nach Tunlichkeit europaweit durchgeführt werden soll und kann und damit eigentlich auch der Beschleunigung der Verwertungen – die nicht unbedingt ein Vorteil sein muss – dient; auf der anderen Seite allerdings auch um eine grenzüberschreitende Internationalisierung der Pfandsicherheiten, die sich hier jetzt auf Barguthaben, handelbare Wertpapiere und Kredite – nunmehr neu – beziehen.
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