Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 195

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zu verfolgen und nicht das, von dem manche Politiker glauben, dass es Kunst und Kul­tur ist.

Der zweite Schwerpunkt, der auch schon angesprochen wurde, ist die Kunst- und Kul­turvermittlung. Das ist unheimlich wichtig, damit man junge Menschen zur Kultur und Kunst hinführen kann und damit man neue Publikumsschichten erschließen kann.

Drittens ist mir als einer Abgeordneten aus einer Region sehr wichtig, dass Kulturinitia­tiven von regionalen Kulturschaffenden gefördert werden, weil ich überzeugt davon bin, dass es auch abseits von urbanen Zentren hervorragende Künstlerinnen und Künstler und hervorragende Vereine gibt und dass es dort Kunst und Kultur auf hohem Niveau gibt. Ich bin sehr froh darüber, dass unsere Frau Ministerin auch diesen Schwerpunkt bei ihrer Kulturpolitik gesetzt hat.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass ich überzeugt davon bin, dass die Offenheit und die Wertschätzung unserer Frau Ministerin Dr. Schmied den Kulturschaf­fenden gegenüber genau die richtige Kulturpolitik für unser Land ist. (Beifall bei der SPÖ.)

19.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.14.21

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mit meinem kunst- und kulturpolitischen Bekenntnis in fünf Punkten beginnen und richte hier mein Wort vor allem auch an Sie, Herr Abgeordneter Zinggl.

Mein erster Punkt ist ein klares Bekenntnis zur Verantwortung des Staates in der Kunst­finanzierung und Förderung der Kulturinstitutionen. (Abg. Dr. Zinggl: Das steht im Ge­setz!) – Das wird auch gelebt!

Mein zweiter Punkt betrifft ein Bekenntnis zu weltoffener Kunst- und Kulturpolitik sowie ein klares Bekenntnis zur Freiheit der Kunst und zur Autonomie der Kulturinstitutionen.

Dritter Punkt: Kunst an alle und Kunst mit allen. Es sind deutliche Schwerpunkte im Be­reich kulturelle Bildung zu setzen. Kunst- und Kulturvermittlung werden gerade in ei­nem Ressort, in dem Bildung, Kunst und Kultur gemeinsam entwickelt werden können, als Programm gesehen.

Vierter Punkt: Es muss gute Rahmenbedingungen und vor allem verlässliche Rahmen­bedingungen für die Entfaltung der Kulturinstitutionen geben. Dazu gehört nach mei­nem Verständnis der Zugang zu Personalentscheidungen im Sinne einer klaren Ver­antwortung und einer Kultur der Begründbarkeit. Dazu gehört für mich Corporate Go­vernance beziehungsweise Public Governance. Wenn ich das auf den Bereich der Bundesmuseen umlege, dann sind das klare Rahmenzielvereinbarungen, Museums­ordnungen, Geschäftsordnungen und die Einbindung vor allem der Kuratorien in all je­nen Bereichen, wo sie klar in Funktion sind. Zudem muss es einen Masterplan im Be­reich der Investitionstätigkeiten geben, Stichwort Kunstkammer, Stichwort Zwanz’ger­haus.

Fünfter Punkt – das wurde zuletzt besonders hervorgehoben und ist mir ein ganz be­sonderes Anliegen –:

Die Wertschätzung der Künstlerinnen und Künstler und das Bekenntnis zu deren Auto­nomie habe ich bereits erwähnt. Vor allem wichtig ist auch die Wertschätzung der re­gionalen Kulturinitiativen. Das halte ich für ganz besonders wichtig, denn dabei geht es auch um die Vermittlung von Heimatgefühl. Ich möchte das ganz dezidiert aussprechen


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