Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 57

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Jeder Arbeitslose ist einer zu viel, da bin ich mit Ihnen einer Meinung, das ist über­haupt keine Frage. Da müssten wir gemeinsam an einem Strang ziehen, aber auch in dieselbe Richtung, damit das auch in Österreich funktioniert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

11.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Donabauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.54.22

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Hohes Haus! Armuts­bekämpfung ist sicherlich ein zentrales Thema. Wir haben vor einigen Wochen eine Grundsatzdebatte geführt und hier in diesem Haus die Grundsicherung beschlossen, um gerade diesem Phänomen der Armut engagiert entgegentreten zu können. Ich denke, das ist ein beispielgebendes Gesetz, das weit über unser Land hinaus wirkt. Es war nicht leicht, das zu erreichen – wir haben es geschafft.

Um zur gestrigen Debatte zurückzukommen: Ich denke, wir sollten hier die Befind­lichkeiten nicht überstrapazieren. Worum ist es gestern gegangen? Es geht in Wahrheit darum, eine entsprechende Verteilungsgerechtigkeit zu schaffen. Niemand, überhaupt niemand kann zum Ziel haben, irgendeine andere Gruppe auszugrenzen. Wir alle haben uns zu bemühen, die großen Herausforderungen, vor denen wir zweifelsohne stehen, zu bewältigen.

Nun zu Ihrem Antrag 815/A(E) bezüglich des gesetzlichen Mindestlohnes. Wir haben uns das sehr genau überlegt, wir haben intern diskutiert. Wir haben aber dann Ihren Antrag abgelehnt, weil wir glauben, dass wir diese Sache nicht per Gesetz lösen können. (Abg. Öllinger: Das steht ja auch nicht drinnen!) Wir sind der Meinung, dass es hier darum geht, dass Arbeit entsprechend entlohnt wird, leistungsgerecht entlohnt wird, und zwar in allen Berufsgruppen, wenn es geht.

Zum Zweiten: Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, hier einzugreifen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Warum nicht?) Und zum Dritten haben wir in Österreich etwas, was Sie auch schätzen sollten: eine funktionierende Sozialpartnerschaft, wo auf allen Ebenen die Verantwortung entsprechend wahrgenommen wird. Aus diesem Grund haben wir Ihrem Antrag nicht die Zustimmung geben können. (Abg. Mag. Schatz: Haben wir 1 300 €? Haben wir das?)

Bei dieser Debatte heute geht es auch um einige weitere Fragen, so um das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und um das Arbeitsruhegesetz, waren doch vor allem in Krankenanstalten bisher keine ausreichenden Regulierungsmöglichkeiten gege­ben. Mit dieser Novelle wird nun der neuen Situation besser entsprochen. Ich denke, es ist das ein richtiges Vorgehen, weil wir so eine ordentliche Betriebsführung besser sicherstellen können und damit oftmals auch den Wünschen der Mitarbeiter nachkommen können. Auch das, bitte, ist ein Faktum, an dem wir nicht vorbeidis­kutieren sollten.

Neu ist, dass bei Verletzung dieser Regelung durch Ärzte in Zukunft – so wie bei den Arbeitnehmern die Arbeiterkammer eingebunden wird – die Ärztekammer eingebunden wird. Das ist neu, und ich denke, das ist ein herzeigbares Ergebnis, und das werden wir auch so mit beschließen.

Es wird auch das Landarbeitsgesetz geändert. Warum? Weil wir unser Gesetz internationalen Normen angleichen und das Landarbeitsrecht für Dienstnehmer, vor allem für junge, in entsprechender Weise ausbauen müssen. Es geht darum, dass das passive und aktive Wahlalter auf 18 beziehungsweise 16 Jahre abgesenkt wird und


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