Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 58

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alle im Betrieb Beschäftigten mitwählen können, ohne Ansehen des Herkunftsstatus, weil wir glauben, dass die jungen Leute dort entsprechend vertreten sein sollen.

Es wird mit dieser Novelle auch das Mindestalter für Beschäftigung von zwölf, wie wir es derzeit vorgesehen haben, auf die internationale Norm von 13 Jahren angehoben. Weiters wird vorgesehen, dass die Mitarbeit bis zum 15. Lebensjahr in Familien­betrie­ben möglich ist. Und deshalb, glaube ich, ist es ganz wichtig, dass diese Menschen auch eine entsprechende soziale Absicherung haben. Und in dieser Hin­sicht hat die bäuerliche Unfallversicherung bis heute, seit dem Jahr 1929, wirklich eine gute Funk­tion erfüllt. Ich denke, dass die bäuerliche Unfallversicherung mit etwa 113 Millionen € Gesamtleistung hier eine wichtige Aufgabe erfüllt.

Im Rahmen der Budgetdiskussion gibt es natürlich dort und da Überlegungen, Dinge zu korrigieren. Ich ersuche höflichst, dass man gerade die Leistungen dieses Sektors entsprechend würdigt und anerkennt und dabei mit berücksichtigt, dass wir mit Beiträgen möglicherweise fehlende Bundesleistungen nicht mehr abdecken könnten. Sollte es hier zu Korrekturen kommen, dann wird dieser Bereich über kurz oder lang seine Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Was sind seine Aufgaben? Zu seinen Aufgaben gehört, seine Versicherten entsprechend zu beraten, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, die Berentung durchzuführen, die Heilkosten zu übernehmen.

Deshalb muss ich bei dieser Gelegenheit auch darauf verweisen, dass wir diese gute Zusammenarbeit, diese duale Finanzierung, diese wirkungsvolle sozialpolitische Maß­nahme, trotz aller Schwierigkeiten, trotz aller Engpässe, die wir auf allen Gebieten haben, in einer entsprechenden Wertigkeit sehen und auch nachhaltig absichern. Es geht um den Schutz von Menschen in diesem Bereich – eine ganz wichtige Sache, der wir uns zu widmen haben und wo wir auch die entsprechende Grundsatzdiskussion mit fachlichen Papieren unterlegt führen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


11.59.28

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Donabauer ist immer so schnell in seiner Rede, dass ihm am Schluss Zeit übrig zu bleiben droht.

Meine Damen und Herren, das Gefüge des Arbeitsmarktes wird sich in den nächsten Jahren grundlegend ändern. Zwei Gründe sind dafür ausschlaggebend.

Erstens: die flächendeckende Realisierung der Mindestsicherung. – Ein Grund dafür, dass eine statistische Erhöhung der Arbeitslosigkeit ins Haus stehen wird, weil es strengere Meldeerfordernisse für die früheren Sozialhilfeempfänger geben wird.

Der zweite wesentliche Punkt ist, dass mit 1. Mai kommenden Jahres Arbeitnehmer aus den ehemaligen Oststaaten frei bei uns tätig werden können. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Zur Mindestsicherung, meine Damen und Herren. Die Grünen haben zu dem eigentlichen Antrag noch einen Antrag eingebracht, weil sie offenbar in den letzten Wochen davon abgegangen sind, diese Mindestsicherung zwölf Mal im Jahr einzufordern. Dieser Betrag soll jetzt 14 Mal im Jahr eingefordert werden. (Abg. Öllinger: Mindestlohn, nicht Mindestsicherung!) – Mindestlohn.

Ich habe ein riesiges Problem damit – das muss ich unbedingt sagen –, dass in Österreich ein Mindestlohn in der Höhe von 1 300 € brutto, also 1 000 € netto, umge-


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