Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 63

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Im Kinder- und Jugendbeschäftigungsbereich sind ein paar Dinge ein Fortschritt. Ich glaube, auch im Vertretungsrecht, worum es unter anderem geht, gibt es eine Weiter­entwicklung.

Ich kann nur ersuchen: Bleiben wir bei unserem österreichischen System, Löhne über Kollektivverträge festzulegen! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


12.16.01

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich zu Beginn an Sie, Herr Präsident, eine Bitte: Könnten Sie vielleicht für jene Abgeordneten hier, die Hörschwierigkeiten haben, noch einmal klarstellen, dass der Antrag, der hier verhandelt wird, der Antrag der Abgeordneten Schatz, Öllinger betreffend den Mindestlohn, nicht einen gesetzlichen Mindestlohn behandelt! Möglicherweise hat das die Frau Präsidentin tatsächlich so vorgelesen, mit „gesetzlich“ im Titel, aber der Antrag selbst handelt nicht von einem gesetzlichen Mindestlohn, sondern von der Einführung eines Mindestlohnes in Zusammenarbeit zwischen Bun­des­regierung und Sozialpartnern. – Das ist das eine, und ich würde Sie bitten, Herr Präsident, dass Sie das klarstellen.

Das andere ist jetzt die Argumentation des Herrn Bundesministers, mit dem ich ja immer wieder viele Einschätzungen teile. Der Herr Bundesminister sagt: Wir brauchen keinen Mindestlohn, schon gar nicht einen gesetzlichen Mindestlohn. Erstens haben wir das alles ohnehin bald, und zweitens, die Politik soll die Finger von der Einführung von Mindestlöhnen lassen! – Das möchte ich in wenigen Punkten argumentieren, um es klarzustellen.

Als in Großbritannien vor wenigen Jahren ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wurde, hatte das folgenden Effekt: Die großen Firmen, aber auch kleine, waren sehr darum bemüht, entgegen dem, was die Erwartung war, nicht nur den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, sondern mindestens 10 Prozent darüber, weil es für keine Firma ein Renommee war, nur den Mindestlohn zu zahlen. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Großbritannien hatte einen positiven Effekt auf die Löhne und Einkommen von Frauen in erster Linie. Daher verwundert es mich im Besonderen, liebe Frau Kollegin Csörgits, dass weder zum gesetzlichen Mindestlohn noch zum Mindestlohn auch nur ein Ton von der Sozialdemokratie zu vernehmen war. (Abg. Dr. Oberhauser: Wir haben ja noch zwei Redner, mach dir keine Sorgen!)

Nichts, kein Wort darüber, ob man für einen Mindestlohn in der Höhe von 1 300 € ist, für einen gesetzlichen Mindestlohn oder für einen Kollektivvertrag. Egal wofür, aber sagt etwas dazu, ob ihr es haben wollt oder nicht! Kein Ton kam dazu. (Abg. Dr. Oberhauser: Die Debatte ist noch nicht geschlossen! Wir haben noch zwei Redner!)

Das zweite Argument lieferte Kollege Hofer, und das ist schon erstaunlich, Herr Kollege Hofer! Bis jetzt ist mir schon klar gewesen, dass die FPÖ gegen die Mindestsicherung war, sie war ihr zu hoch, aber sie war für einen Mindestlohn. Heute haben Sie gesagt, Sie sind gegen eine Mindestsicherung in dieser Form, sie ist Ihnen zu hoch, aber die Mindestlöhne sind Ihnen offensichtlich auch zu hoch. (Abg. Ing. Hofer: Zu niedrig!)

Zu hoch sind Sie Ihnen! Sie argumentieren mit dem Beispiel aus Ungarn. Lassen Sie mich zu dem Beispiel, das Sie gebracht haben, von den Hunderttausenden zahn­technischen Assistenten, die nach Österreich kommen, die um 350 € in Ungarn beschäftigt werden, sagen: Das spricht ja alles für den gesetzlichen Mindestlohn.


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