Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 74

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Wahlalters bei zukünftigen Gesetzesnovellierungen auch in andere Bereiche einfließt, damit die jungen Menschen ab 16 Jahren die Möglichkeit haben, an Betriebsratswah­len teilzunehmen.

Sehr erfreulich ist außerdem die Anhebung des Alters von 12 auf 13 Jahre, was das Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen für bestimmte und vereinzelte leichte Arbeiten betrifft. Ich glaube, dass wir damit nicht nur einer inter­nationalen Bestimmung Genüge tun; dass das ein dringender Wunsch von uns allen war, das zeigt ja der einstimmige Beschluss im Ausschuss.

Ein Punkt, der auch noch zu erwähnen ist, sind die Sonderregelungen der Ruhezeit für Beschäftigte in Krankenanstalten. Künftig wird es Sonderregelungen geben, die auch auf Betriebsebene möglich sind. Das heißt, es gibt größtmögliches Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und es gibt größtmögliche Flexibilität aller Beteiligten. Was dabei wichtig ist: Auch ausgegliederte Krankenanstalten erhalten die Möglichkeit, diese wöchentliche Ruhezeit in die Woche nach einem Wochenenddienst zu verlegen. Ich glaube, da kommen wir wirklich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern sehr entgegen.

Daher sage ich auch hier: Diese Regelung sollte auch auf das Arbeitszeitgesetz ausge­weitet werden, vor allem in den Gesundheits- und sozialen Berufen. Das ist ein großer Wunsch, nämlich vonseiten der Arbeitnehmer, aber auch vonseiten der Arbeitgeber. Und diesem Wunsch sollten wir nachkommen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


12.52.46

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir behandeln ja, wie mein Vorredner gerade erwähnt hat, heute das Arbeitszeitgesetz in den Krankenhäusern. Ich habe das Gefühl, dass es da immer wieder zu Schwierigkeiten mit diesem Arbeitszeitgesetz kommt, immer wieder zu Schwie­rigkeiten mit den Beschäftigten in Krankenhäusern, die damit sehr unzufrieden sind und an den Folgen dieser Überlastung leiden. Man hat das Gefühl, dass in unserem Staat Ärzte in Krankenhäusern, Ärzte in Anstellungsposition Arbeitnehmer zweiter Klasse sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir uns anschauen, wie heute die Arbeitszeitverteilung in den Krankenhäusern teilweise funktioniert, so müssen wir sagen, dass es Ärzte gibt, die 2 500 € brutto nach zwölf Jahren Studium und Ausbildung verdienen und wöchentliche Arbeitszeiten zwischen 56 und 72 Stunden aufweisen. Ich bin der Meinung, dass die Patienten ein Recht darauf haben, von gut ausgebildeten, aber auch ausgeschlafenen, ausgeruhten und voll fitten Ärzten betreut zu werden, genauso wie auch die Ärzte ein Recht darauf haben, in modernen Krankenanstalten mit einem modernen Arbeitszeitgesetz arbeiten zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Beruf des Arztes/der Ärztin wird heute immer mehr zu einem weiblichen Beruf, das heißt zu einem Frauenberuf. Wenn man weiß, dass heute schon 60 Prozent der Studierenden an den medizinischen Fakultäten oder Medizinischen Universitäten Frauen sind, so wird man nicht umhinkönnen, auch da besonders darauf Rücksicht zu nehmen. Wir brauchen also flexiblere Arbeitszeitmodelle, wir brauchen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir brauchen Teilzeitausbildungen, und wir brauchen vor allem eine weniger bürokratische Tätigkeit des Spitalpersonals. Die


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