Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 73

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hier noch einmal um ein Umdenken bitten: Überdenken Sie Ihr Abstimmungsverhalten noch einmal!

Ich lasse hier auch nicht gelten, wie es der Herr Minister und Frau Oberhauser angesprochen haben, sich nun auf die laufenden Kollektivvertragsverhandlungen im Handel herauszureden. Wenn schon 1 300 € Mindestlohn, dann richtig und dann auch nicht nur dort, wo es Ihnen in den Kram passt. Gerecht ist das, was Ihnen gerade recht ist, und das, was Ihnen gerade eine positive Schlagzeile bringt.

Wir vom BZÖ definieren Gerechtigkeit anders. Für uns ist Gerechtigkeit in erster Linie Leistungsgerechtigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Leistung muss sich lohnen. – Wenn ich mir anschaue, was sich beim Beschluss der Mindestsicherung hier im Hohen Haus abgespielt hat, als Rot, Schwarz und auch Blau dieser Mindestsicherung zugestimmt haben, wo kaum mehr ein Unterschied besteht zwischen jemandem, der 40 Stunden arbeitet und dafür wenig Einkommen bekommt, und jemandem, der die Mindestsicherung in Anspruch nimmt, dann ist das kein Zeichen von Leistung. Mit dieser Abstimmung ist das Leistungsprinzip hier im Hohen Haus zu Grabe getragen worden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ haben mit unserem Abstimmungsverhalten bei der Mindestsicherung als einzige Partei klargestellt und festgehalten, dass wir wirklich die einzige Partei sind, die den leistungsbereiten Mittelstand vertritt. Und wir werden das auch in Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


12.49.15

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schenk, ich denke, den Mindestlohn betreffend haben meine Vorredner wirklich sehr detailliert und ausführlich begründet, warum unsere Position so ist, wie sie ist. Wir haben seit vielen Jahrzehnten eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Wir haben eine sehr gute Kollektivvertrags­regelung, und diese sollte auch für die Zukunft eine sehr wesentliche Grundlage in dieser Frage sein. Ich bin überzeugt davon, dass die Sozialpartnerschaft auch in Zukunft gut arbeiten wird. (Abg. Strache: Die rot-schwarze Verliererkoalition auch in der Verfassung verankern!)

Lassen Sie mich aber auf ein paar andere Themenbereiche eingehen, die in diesem Gesetz verpackt sind. Ich meine, dass es auch sehr wichtig ist, diese zu erwähnen.

Es gibt eine erfreuliche Tatsache, was die Mitbestimmung von jungen Menschen in unseren Betrieben, am Arbeitsplatz betrifft, denn durch diese Novellierung im Arbeitsrecht werden das aktive und das passive Wahlalter gesenkt. Das aktive von 18 auf 16 Jahre und das passive von 19 auf 18 Jahre.

Das bedeutet, dass diese jungen Menschen in ihren Betrieben ernst genommen werden, dass sie mehr Möglichkeiten zur Mitgestaltung, zur Mitbestimmung haben. Der land- und forstwirtschaftliche Sektor hat da beispielhafte Vorarbeit geleistet, der sich andere Arbeitsbereiche anschließen müssen.

Es kann nicht so sein, dass junge Menschen zwar bei vielen Wahlen die Möglichkeit haben, mitzubestimmen – von Gemeinderatswahlen bis hin zur Bundespräsiden­ten­wahl –, aber in ihrem unmittelbaren Umfeld, am Arbeitsplatz nicht die Möglichkeit haben, ihren Betriebsrat zu wählen. Daher plädiere ich dafür, dass diese Senkung des


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite