Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 89

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Kulturhauptstadt Linz 2009 gezeigt hat, dass die Kunst auch ein wesentlicher Wirt­schafts­faktor ist.

Das Stichwort ist Kreativwirtschaft. Maler, Bildhauer, Tänzer, Musiker, aber auch Schauspieler oder Autoren erarbeiten jährlich Hunderte Millionen an Wertschöpfung. Sie haben aber trotzdem einen sehr, sehr unsicheren sozialen Status.

Unter den 36 800 Unternehmen mit keinem einzigen Mitarbeiter dürften sich rund 10 000 Künstlerinnen und Künstler befinden. Die deutsche Kulturhauptstadt Ruhr 2010 geht davon aus, dass durch Kreativität und Kunst mehr als 150 000 neue Jobs geschaffen werden können. Was in Deutschland zutrifft, kann auch und wird auch auf Österreich zutreffen.

Daher war es wichtig und richtig, dass sich im Herbst 2009 eine Arbeitsgruppe KünstlerInnen unter einem Sozialversicherungsdach formiert hat. Ihr Arbeitsergebnis liegt nun auf dem Tisch, ein Kompetenzzentrum für Künstlerlinnen und Künstler, das dem modernen One-Stop-Shop-Prinzip folgt und künftig Anlaufstelle für die Anliegen der Künstlerlinnen und Künstler sein wird.

Angesiedelt wird das Zentrum bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Die Fragen der Ruhendmeldung und der Vermeidung der Versicherungs­pflicht in Phasen, in denen keine künstlerische Arbeit geleistet wird, konnten hier fachgerecht und in sehr kurzer Zeit gelöst werden. Das alles dient zum Wohle der Menschen, sehr wohl aber auch zum Vorteil der Kunst und des Kulturlandes Österreich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


13.44.32

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ja, die häufig prekäre Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern hat den Ausschlag für diese Änderung gegeben. Die damit verbundenen atypischen Arbeits- und Erwerbsformen kennzeichnen das Arbeits­leben eines Künstlers.

Meine Vorredner haben es zu Recht gesagt, die Einrichtung dieser Serviceagentur, insbesondere bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, ist für die Künstlerinnen und Künstler ein notwendiger Schritt gewesen. Dies wird eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sein und somit eine wesentliche Erleichterung darstellen. In diesem Sinn ist das ein guter Schritt, der auch von den Betroffenen entsprechend begrüßt wird.

Es war auch richtig, dass die im Ministerium eingerichtete Arbeitsgruppe in ihren Über­legungen vom ersten Lösungsansatz abgewichen ist, die Versicherungszuständig­keiten zu ändern, denn das hätte im Endeffekt zu mehr Problemen geführt, insbe­sondere bei den Betroffenen, als es geholfen hätte.

Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft erfüllt natürlich alle Kriterien, um ein effizientes Kompetenzzentrum zu sein. Die Ruhendmeldung ermöglicht den Künst­lern ohne Probleme die Geltendmachung beziehungsweise den Bezug von Leistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Das war eine notwendige Forderung der Betroffenen, der damit stattgegeben wird.

Natürlich ist auch ganz klar, und das haben auch Vorredner von mir betont, dass mit dem Gesetz die prinzipiell schwierige finanzielle Situation der einzelnen Künstlerinnen und Künstler im Detail nicht zu lösen ist. Aber ich glaube, es ist ganz klar, dass es


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