Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 6687/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Eine unabhängige, objektive und funktionierende Justiz, der die Menschen dieses Landes vertrauen, ist neben Exekutive und Legislative die dritte wesentliche und tragende Säule eines demokratischen Rechtsstaates. Wankt das Vertrauen der Menschen in die Justiz, wankt auch das Vertrauen in den Staat und das Fundament, auf dem unsere Republik aufgebaut ist, ist bedroht. Die Sicherstellung von Vertrauen durch die Gewährleistung und Verteidigung einer unabhängigen, objektiven und funktionierenden Rechtsprechung ist daher zentrale Aufgabe der politischen Verantwortungsträger, zu aller erst des Justizministers.
Im Wissen um diese besondere politische Verantwortung hat es in Österreich Tradition, dass das Amt des Justizministers mit einer Persönlichkeit besetzt wird, die sich durch besondere moralische Integrität, fachliche Kompetenz und absolute Unabhängigkeit auszuzeichnen hat. Diese gelebte und bewährte österreichische Tradition wurde mit der Bestellung von Claudia Bandion-Ortner zur Justizministerin gebrochen. Mit der Folge, dass das Vertrauen in die dritte wesentliche und tragende Säule eines demokratischen Rechtsstaates, die Justiz, nachhaltig erschüttert ist, dem Ansehen der Justiz in Österreich schwerer Schaden zugefügt, und das Prinzip der Rechtstaatlichkeit ausgehöhlt wurde.
Denn Bandion-Ortner steht bestenfalls für politische Scheinneutralität und - und das ist wesentlich - sie kann dem Anspruch auf moralische Integrität, fachliche Kompetenz und parteipolitische Unabhängigkeit in keiner Weise nachkommen. Das hat sie durch ihr Tun und Handeln hinlänglich bewiesen, das sich exemplarisch wie folgt darstellt und sich als „Bandions Blamagen“ bezeichnen lässt:
Erstens: Der Fall BAWAG
Wesentlicher Bestellungsgrund von Bandion-Ortner zur Justizministerin war ihre Tätigkeit als Richterin im BAWAG-Prozess und die von ihr gefällten Urteile gegen rote Gewerkschafts- und Bankenfunktionäre. Gleiches gilt für ihren Kabinettschef Mag. Georg Krakow, der Ankläger im BAWAG-Verfahren war. Durch die seitens der Generalprokuratur empfohlene Aufhebung wesentlicher Teile der Urteile im BAWAG-Prozess, hat sich dieser ursprüngliche Bestellungsgrund für die BAWAG-Richterin Bandion-Ortner zur Justizministerin sowie des BAWAG-Anklägers Krakow zum Kabinettschef in einen Entlassungsgrund verwandelt, sprechen doch selbst laut Austria Presse Agentur ranghohe Vertreter aus der Richter- und Anwaltschaft von einem „Fiasko für die Justizministerin“ und ehemalige Arbeitskollegen Bandion-Ortners am Wiener Straflandesgericht von „peinlichen Schnitzern, die in so einem Fall nicht passieren hätten dürfen“. Noch bezeichnender ist in diesem Zusammenhang die Aussage des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, wonach Bandion-Ortner nun in ihrer Handlungsfähigkeit als Ministerin „schwer eingeschränkt“ sei. Durch den juristischen Paukenschlag der Generalprokuratur ist die moralische Integrität, fachliche Kompetenz und politische Autorität Bandion-Ortners jedenfalls als schlichtweg nicht vorhanden einzustufen, was die logische Konsequenz des sofortigen Rücktritts zur Folge haben muss.
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