Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 155

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Damen und Herren, braucht Claudia Bandion-Ortner keinen Vergleich und auch keine Bilanz zu scheuen.

Beginnen wir einfach bei der Richterin Claudia Bandion-Ortner. Befragen wir Außen­stehende und daher wohl unverdächtige Zeugen!

„Kronen Zeitung“ vom 13. Jänner 2009, Dieter Kindermann:

„Erstmals übernimmt diese Position“ – nämlich jene der Justizministerin – „eine partei­lose Richterin, die bewiesen hat, dass sie unbestechlich ist: Claudia Bandion-Ortner hat eines der größten Wirtschaftsverfahren der Zweiten Republik, den BAWAG-Pro­zess, souverän geführt. Sie hat allen vor Augen geführt, dass Wirtschaftskriminalität, Korruption keine Kavaliersdelikte sind.“

Das war das Urteil über die Richterin Claudia Bandion-Ortner. Oder, „Kleine Zeitung“, Alfred Lobnik, vom 16. Jänner 2009:

„Das Bawag-Urteil ist fertig, das Monster-Verfahren hat sie“ – nämlich Claudia Bandion-Ortner – „mehr als souverän geleitet. Als Richterin kennt sie die Bedürfnisse der Rechtsuchenden aus der täglichen Praxis, ebenso wie die Anliegen aller in der Justiz tätigen Berufsgruppen. Selten dürfte eine österreichische Justizministerin fachlich so gut auf ihre Aufgabe vorbereitet gewesen sein.“

Das ist das Urteil einer unabhängigen Darstellung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Bucher: Das waren jetzt die Raiffeisen-Medien!)

Oder ganz – ich glaube, auch für Sie – unverdächtig, Bundeskanzler Werner Faymann:

Fairness als oberstes Prinzip der Rechtsprechung – die Richterin Claudia Bandion-Ortner steht für diese Fairness! – So der Bundeskanzler anlässlich der Angelobung unserer Justizministerin.

Was kann man aus diesen Urteilen ableiten, meine sehr verehrten Damen und Herren? – Die Richterin Claudia Bandion-Ortner hat über viele Jahre – allgemein anerkannt – sehr erfolgreich ihr Amt als Richterin ausgeübt. Sie ist in vielen Verfahren tätig gewesen, zuletzt in ihrer beruflichen Tätigkeit als Richterin auch in sehr großen, komplexen Wirtschaftsverfahren. (Abg. Bucher: Das klingt wie eine Abschieds-Laudatio, eine Abschiedsrede!) Es wird Ihnen daher nicht gelingen, auch nicht mit dieser heutigen Dringlichen Anfrage, den Erfolg, die erfolgreiche Tätigkeit der Richterin Claudia Bandion-Ortner anzuzweifeln oder in den Schmutz zu ziehen.

Die Überprüfung von Urteilen und auch deren gänzliche oder auch nur teilweise Abänderung oder Aufhebung ist ein essenzieller Bestandteil unseres Rechtsstaates und ist weder Schande noch ein Rücktrittsgrund.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen wir doch auch die politische Bilanz der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner her! Und auch diese ist sehr beeindruckend: In weniger als zwei Jahren eine ganze Liste von Gesetzesvorhaben. Die Zeit erlaubt mir nicht, Ihnen hier jetzt alle darzustellen. Ich erwähne sie nur beispielsweise: Familienrechts-Änderungsgesetz, Aktienrechts-Änderungsgesetz, Zivil­verfah­rens-Novelle, Gewaltschutzgesetz – eine ganz wichtige Materie im Kampf gegen Kindesmissbrauch und sexuelle Ausbeutung –, Kinderbeistand-Gesetz, im heurigen Jahr die Einführung der Fußfesseln, die erfolgreich angelaufen sind, oder drei Personalpakete für die Justiz mit dem Ergebnis: mehr als 300 zusätzliche Richter und Staatsanwälte für unsere Justiz. – Eine erfolgreiche Bilanz! Die kann sich sehen lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Was Sie hier machen, werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und vom BZÖ, das ist nicht Politik. Was Sie hier mit Ihrer Vorgangsweise machen, ist das Geschäft


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