Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 170

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Diese Behörde ist zeitlich und personell extrem belastet. Sie ist personell nicht in der Lage, diese Vielzahl an Aufgaben auch wirklich durchzuführen.

Was wäre weiter zu tun? – Noch immer sind nicht alle potenziell Geschädigten infor­miert darüber, dass sie geschädigt sein könnten. Sie können bis heute nicht garantie­ren, dass alle Geschädigten oder potenziell Geschädigten informiert worden sind. Frau Ministerin! Das sind einfach Mängel in der Ausübung Ihres politischen Amtes, die nicht zu akzeptieren sind!

Wenn Jacky Maier sagt (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), es herrscht großes Unbehagen, dann ist das, glaube ich, milde ausgedrückt. Es herrscht mehr als Unbehagen: Es herrscht Verzweiflung bei vielen Menschen. Frau Ministerin! Sie haben Ihre Funktion in dieser Affäre – allein in dieser Affäre! – im letzten Jahr nicht wahrgenommen, deshalb ist für uns klar, dass wir der Rücktrittsaufforderung zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 4 Minuten. Die gesamte Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 8 Minuten. – Bitte.

 


17.47.45

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Zunächst einmal: Warum werden wir heute hier mit einer Dringlichen Anfrage konfrontiert? Warum gibt es diese Anfrage? – Diese Anfrage gibt es, weil es offensichtlich Mode geworden ist, schon in vorauseilendem Gehorsam der Presse zu liefern, was sie gerne hätte.

Ich halte nichts davon, dass man das macht wegen eines Gutachtens, das die Gene­ral­prokuratur erstellt hat über ein Urteil, das eine Richterin gefällt hat. Laut diesem Gutachten ist es systemimmanent, dass auch Fehler aufgezeigt werden und dass Richter bei derartig großen Entscheidungen auch Fehler machen. Da ist doch noch nicht einmal etwas vom Obersten Gerichtshof entschieden worden, der letztendlich die Instanz wäre, die zu entscheiden hat! Das heißt, es geht um ein Rechtsgutachten, das im Sinne der Justiz bei allen größeren Verfahren irgendwelche Mängel aufzeigt. Das ist auch hier der Fall. Und ganz ehrlich: Ein Gutachten für eine Rücktrittsaufforderung heranzuziehen, das ist ein bisschen mager, würde ich sagen. Das ist ein bisschen mager! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Und dann, lieber Kollege Stadler, Fragen zu stellen wie nach der Begründung der überlangen Untersuchungshaft! – Also ich bin froh, dass die Frau Minister sie nicht beantwortet hat, aber ich glaube, genau das wäre der Fehler, den man nicht machen darf: dass eine Ministerin sich einmischt in die richterlichen Entscheidungen. Also, das in den Mund zu legen ist allein schon gefährlicher als die ganze Geschichte mit dem Gutachten, würde ich sagen!

Und den Rücktritt daran aufzuhängen, dass die Frau Justizminister als Richterin Ja gesagt hätte zu einer Berufung zur Justizministerin (Abg. Mag. Stadler: Sie haben es ja selber kritisiert!), das halte ich aus einem Grund für ein schwieriges Unterfangen, nämlich: Die Trennung zwischen Legislative und Justiz muss wirklich klar gezogen werden, aber da kann man doch nicht der Frau Justizministerin die Schuld geben, dass sie als Richterin Ja zur Berufung zur Justizministerin gesagt hat!

Die Richter sind weder ausgeschlossen davon, noch hat sie in irgendeiner Weise etwas Rechtswidriges gemacht, noch ist es in irgendeiner Weise ihr vorzuwerfen, dass Sie Ja sagt, dass sie Justizministerin wird, sondern wir wären aufgefordert, als Rechtsgeber, als Legislative, hier klare Trennstriche bekanntzugeben, zu sagen: Das


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