Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 171

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geht eben nicht in einem laufenden Verfahren. – Ein Richter wird es nicht machen, wenn das nicht geht (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler), aber daraus einen Rücktrittsgrund zu konstruieren? – Da bin ich ein bisschen heikel in der Sache, weil das sind keine Gründe, aus denen man so etwas konstruieren kann.

Bleiben diese Vorwürfe im Zusammenhang mit Grasser, die wir schon alle kennen, und mit Kampusch, die wir schon alle kennen.

Ich glaube, das Grundübel liegt in einem weiteren Systemfehler, nämlich in der StPO-Reform, durch die ausschließlich der Staatsanwalt Herr des Vorverfahrens wurde, weil überall in diesen Verfahren staatsanwaltliche Fehler vorliegen. Und ich glaube, diesen Fehler müssen wir korrigieren, da bin ich bei Klubobmann Kopf. Ich glaube, dass es richtig ist, diese Strafprozessordnung neuerlich zu novellieren, weil aus diesen alleini­gen Herren des Vorverfahrens viele Fehler resultieren.

Aber einen Punkt möchte ich schon noch erwähnen. Es war eine ein bisschen unglück­liche Wortmeldung des Kollegen Hornek hinsichtlich Niederösterreich, sogar eine sehr unglückliche Wortmeldung: Wenn die Finanzmarktaufsicht eine Anzeige macht (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer), wenn es im September eine Sachver­haltsdarstellung des Kollegen Heinzl gibt und wenn dort drinnen auf 34 Seiten penibel nachgewiesen wird, wo der Verdacht der Untreue und der Verdacht der Bilanzfäl­schung liegt (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer), dann gibt es noch eine weitere Sachverhaltsdarstellung, und dann wird ohne Ermittlungen – ohne Ermittlungen! – ein Vorhabensbericht abgesandt, der die Einstellung des Verfahrens bringt (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer), dann, muss ich ganz ehrlich sagen, ist das nicht die Form, die wir uns als Justiz wünschen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Wenn dann nämlich selbst der Referent für Wirtschaftssachen im Landeskriminalamt sagt, auf Weisung des Staatsanwaltes dürfen sie keine Ermittlungen durchführen, dann ist es für mich schon verdächtig, und, Frau Justizministerin, ich appelliere an Sie von dieser Stelle, dass man da besonders sorgfältig und besonders genau prüft und letzt­endlich einen entsprechenden Bericht macht.

Aber meiner Meinung nach rechtfertigen alle diese Vorwürfe keine Rücktritts­aufforde­rung. (Beifall bei der SPÖ.)

17.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten; Gesamtrestredezeit Ihrer Fraktion: 6 Minuten. – Bitte.

 


17.52.34

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frauen Bundesministerinnen! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die heutige Dringliche und der eingebrachte Misstrauensantrag des BZÖ führen natürlich auch dazu, dass so wichtige parlamentarische Waffen wie die Dring­liche Anfrage, der Misstrauensantrag, aber auch schon in der Vergangenheit Unter­suchungsausschüsse, dass diese wichtigen parlamentarischen Waffen, diese wichti­gen parlamentarischen Instrumente immer stumpfer werden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. – Abg. Öllinger: Hauptsache, Sie werden nicht stumpf!)

Sie „vernudeln“ im Grunde genommen dieses wichtige Instrument, weil Sie selbst in Ihrer Argumentation im eigenen Klub nicht dieselbe Argumentationslinie haben und Kritik üben.

Herr Kollege Stadler hat ja die Anfrage begründet, hat aber ausdrücklich darauf verwie­sen – da hatte ich ja die Hoffnung, dass das eine inhaltlich durchaus interessante Debatte werden kann –, dass eben nicht das Gutachten der Generalprokuratur das


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