Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 198

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Es gibt natürlich den Umstand, dass viele Frauen das auch wollen, weil es eine Möglichkeit ist, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Das ist mir immerhin noch lieber, als würden Frauen ganz aus der Berufstätigkeit ausscheiden. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Was aber auch noch dahinter steht, sehr geschätzte Kollegin, ist der Umstand, dass einerseits sehr viele Frauen, obwohl sie in Vollzeitbeschäftigung arbeiten wollen, keine Vollzeitbeschäftigung bekommen, weil sie am Arbeitsmarkt nicht angeboten wird oder aber auch weil dementsprechende Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind.

Daher denke ich, dieser Frauenbericht ist nicht nur eine sehr gute statistische Unterlage, sondern gibt uns auch die Möglichkeit, dementsprechend punktgenau zu agieren und dort, wo es notwendig ist, Maßnahmen zu setzen. Ich glaube, insbeson­dere im Bereich der Teilzeitbeschäftigung sollen wir den Schwerpunkt darauf legen, dass es überall in ganz Österreich die Möglichkeit gibt, dass ganztägige Kinderbetreu­ungseinrichtungen/Kinderbildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, dass aber auch weiterhin Maßnahmen gesetzt werden, um auch die Väter ein bisschen mehr in die Verantwortung der Familienpflichten einzubinden. Auch das ist, wie ich glaube, sehr wichtig.

Was mir ebenfalls wichtig erscheint, ist der Umstand, dass man, wenn man in einem Betrieb teilzeitbeschäftigt ist, dann auch dementsprechend die Möglichkeit hat, im Betrieb leichter auch auf Vollzeitbeschäftigung umsteigen zu können.

Die Frau Bundesministerin hat es schon erwähnt: Eine gute Quelle dafür ist der soge­nannte Nationale Aktionsplan „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeits­markt“ – eine gute Unterlage, eine hervorragende Unterlage, ein tolles Werk, das die Frau Bundesministerin gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgehandelt hat. Wir alle sind dazu aufgerufen worden, unseren Beitrag in die Richtung hin zu aktivieren, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Aktionsplan auch wirklich mit Leben erfüllt wird. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


19.30.23

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir haben heute schon viel von der sogenannten Einkommensschere gehört. Ganz dramatisch verschärft sich diese Einkommensschere in der Pension. Die mittleren Einkommen der Alterspensionis­tinnen sind nur etwa halb so hoch wie die der Männer.

Was können wir dagegen tun? – Viele Frauen würden gerne – das ist eine der Möglichkeiten – länger im Job bleiben. Das geht aber derzeit nicht. In der Praxis ist es so, dass fast in allen Betriebsvereinbarungen das Pensionsalter mit 60 Jahren festgeschrieben ist.

Was heißt das dann? – Mit 60 Jahren heißt es für die Frauen: ab in die Pension. Män­ner werden Generaldirektoren, und Frauen schickt man in Pension. So kann es nicht sein, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der ÖVP.)

Nach dem derzeitigen Gesetz soll die Angleichung der Pensionsalter von Frauen und Männern erst im Jahr 2024 beginnen. Meine Anregung: Diskutieren wir darüber, ob nicht eine raschere Angleichung der Frauenpensionsalter notwendig wäre!

 


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