Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 199

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Frau Minister, ich verstehe sehr wohl Ihr Argument! Sie sagen, Frauen sind sowieso schon doppelt und dreifach belastet – mit Familie, mit Kindererziehung, mit Job –, und solange dieser Zustand so ist, sollen sie früher in Pension gehen können.

Ja, das ist für viele ein Vorteil. Aber es gibt auch eine Gruppe von Frauen, für die diese Regelung ein großes Hemmnis ist. Daher: Schaffen wir auch die Möglichkeit für jene, die freiwillig länger bleiben wollen! Wir sollten gerade jenen Frauen, die eine lange Aus­bildung in Kauf nehmen, die sich hinaufgearbeitet haben – um es salopp zu sagen –, nicht Prügel vor die Füße werfen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu guter Letzt freue ich mich auf den nächsten Redner. Nach 14 Frauen tritt erstmals auch ein Mann ans Rednerpult, denn Gleichbehandlung ist sicher nicht ausschließlich eine Sache der Frauen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


19.33.04

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Als Mann soll man ja besonders bei dieser Debatte jedenfalls den Fehler vermeiden, besserwisserisch aufzutreten. Das will ich auch nicht. Aber ich will den Frauen – vor allem den SPÖ-Frauen, aber auch den ÖVP-Frauen – ernsthaft nahelegen: Bitte, denken Sie nach, bevor Sie diese Einkommenstransparenz-Regelung so beschließen, wie sie geplant ist.

Ich verstehe ja die Einkommenstransparenz-Regelung als ein Instrument, um dorthin zu kommen, dass es gleiche Einkommen gibt, und nicht als das Ziel als solches. Es geht nicht darum, dass wir einfach einen Einkommenstransparenz-Bericht haben – damit haben wir noch gar nichts erreicht –, sondern mit Hilfe eines Einkommens­transparenz-Berichtes – bitte noch einmal: es geht um das Wort „Transparenz-Bericht“, um die Transparenz! – sollen wir dann dorthin kommen, soll es leichter möglich sein, dorthin zu kommen.

Wenn der Einkommenstransparenz-Bericht aber gesetzliche Bestimmungen enthalten soll, die den Frauen beziehungsweise allen Beschäftigten im Betrieb, die darüber nach außen berichten, eine Strafdrohung auferlegt – das heißt, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, diejenigen haben da etwas nach außen berichtet –, dann ist etwas falsch, und zwar grundsätzlich falsch. Da geht es ja nicht mehr um Transparenz, sondern da geht es um das Gegenteil von Transparenz. Da soll Transparenz verhindert werden.

Wir diskutieren in anderen Zusammenhängen über Whistleblower-Regelungen. – Das aber ist eine Regelung, mit der der Whistleblower, also derjenige, der über Ungerech­tigkeiten, die in anonymisierter Form in einem Einkommensbericht enthalten sind, nach außen berichtet, bestraft wird.

Bitte folgen Sie mir jetzt in ein anderes Land, nach China! Wenn dort – und ich ver­gleiche die sozialen Verhältnisse sonst sicher nicht! – Arbeiter über die Ungerech­tig­keiten, die im Betrieb passieren, berichten, damit an die Öffentlichkeit gehen, dann – das wissen wir aus den Berichten – sind sie diejenigen, die gestraft werden. Die Unter­nehmen kommen in der Regel ohne irgendeine Sanktion davon. Ob das der Milch­skandal in China oder was auch sonst immer war: Nichts ist ihnen passiert. Die Arbeitnehmer oder diejenigen, die diese Information an die Öffentlichkeit getragen haben – das waren ja teilweise auch betriebsfremde Personen – sind bestraft worden.

Wollen wir wirklich, dass das, was wir dort für demokratiepolitisch katastrophal halten, in einer milderen und anderen Form bei uns ein Regelwerk wird? Arbeitnehmer, die berichten, die sozusagen das ernst nehmen, was im Einkommensbericht drinnen steht, werden bestraft?! Da geht es ja um Ungerechtigkeiten, und da geht es darum, dass


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