Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 216

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Zeit für die Pflege von Familienangehörigen bei der Gehaltseinstufung positiv berück­sichtigt.“

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

20.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk und Kollegen betreffend Maß­nahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Im jüngst dem Nationalrat vorgelegten fünften Familienbericht wird u. a die Frage nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Vordergrund gerückt, wobei es nicht nur die Unterstützungsmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege älterer Menschen angesprochen wird, die nach wie vor zum größten Teil im familiären Kontext geleistet wird. Der Familienbericht stellt fest, dass die Mehrzahl der pflegenden Personen zu Beginn des Pflegeprozesses nicht abschätzen kann, welche Folgen durch die Übernahme dieser Verantwortung auf sie und ihre Familie zukommen. Die Pflege älterer Familienmitglieder wird zum überwiegenden Teil von weiblichen Familienmitglie­dern übernommen. D.h. Frauen, besonders Mütter, sind im strengsten Fall schweren Doppelbelastungen ausgesetzt, wenn sie etwa zur gleichen Zeit die Betreuung von Kleinkindern und die Pflege von älteren Angehörigen zu bewältigen haben. Abgesehen von der entstehenden enormen physischen und psychischen Belastung, nehmen die Kinderbetreuung und die Pflege älterer Familienmitglieder Zeit in Anspruch, die nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben als Einstufungsanrechnung fehlen und damit Benachteiligungen hinsichtlich Gehaltseinstufung und beruflichem Fortkommen mit sich bringen.

Laut dem Familienbericht blieb die Aufteilung der unbezahlten Arbeiten im Haushalt und bei der Kinderbetreuung trotz des Anstiegs der Frauenerwerbsquote relativ unver­ändert und damit einseitig zu Lasten der Frauen und Mütter. In Haushalten, in denen Männer eine Kinderbetreuungsaufgabe allein übernehmen, wünschen sich Frauen aber häufiger ein zweites Kind. Im Entscheidungsprozess für oder gegen ein Kind werden laut Familienbericht ökonomische Faktoren von etwa einem Drittel der Befragten als bedeutend angesehen. Auch hängt diese Entscheidung für jede zweite Frau stark von der eigenen beruflichen Situation und vom Wiedereinstieg ins Erwerbsleben ab.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Sozialpartnern in Verhandlung zu treten, um auf privatwirtschaftlicher Ebene Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu realisieren. Insbesondere soll im Rahmen der Kollektivverträge ein Modus gefunden werden, der die Einrechnung von Kindererziehungszeiten und die


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