Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 215

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Bis heute, meine Damen und Herren, werden die Fähigkeiten der Frauen nicht wirklich richtig eingeschätzt, wertgeschätzt und entsprechend leistungsorientiert entlohnt. Ge­ben wir dieser Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes eine Chance, beobachten wir, wie es sich entwickelt, und schauen wir, wie die hoffentlich tatsächlichen Verbes­serungen dann zutage treten.

Ganz kurz auch noch ein Satz zum Entschließungsantrag des BZÖ: Ja, wir, die ÖVP, stehen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wir stehen aber auch für die Wahl­freiheit. Wir haben schon vieles erreicht, wenn ich an das einkommensabhängige Kinder­betreuungsgeld denke, an das Gratis-Kindergartenjahr, an die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten.

Es ist vieles getan worden. Wir sind aber mit unseren Leistungen nicht ganz zufrieden; es bedarf noch mehrerer Anstrengungen. Ich glaube, dass die richtige Zeit dafür auch kommen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Wurm.)

20.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungs­punkt: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.31.08

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Der vorliegende Antrag von Kollegin Gartelgruber zeigt ein Problem auf. Er zeigt auch auf, dass es sehr wohl entscheidend ist – auch für die Entscheidung für oder gegen Kinder –, wenn Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben ist. Wir sehen das in erster Linie als ein Vereinbarkeitsproblem.

Wir wissen, dass der Wunsch nach Kindern bei den jungen Familien, bei den jungen Menschen ein sehr großer ist. Die Realität schaut immer wieder anders aus, und die Realität scheitert an verschiedenen Barrieren. – Das ist einmal die ökonomische Situation.

Eine Barriere ist, dass es keine oder zu wenig Betreuungsmöglichkeiten gibt, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Es hängt aber auch sehr stark von der eigenen beruflichen Situation der Frau und von ihrem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben ab.

Daher wäre es ein neuer Weg, ein neuer Impuls – von neuen Wegen ist ja heute und gestern schon ein paar Mal gesprochen worden –, wenn die Familienphase auch in der Berechnung des Gehaltes ihren Niederschlag fände. – Ich sage „Familienphase“ und nicht „Familienpause“, denn die Phase, in der man in der Karenzzeit zum Beispiel ausschließlich für die Familie zu Hause ist, ist keine verlorene, sondern eine sehr wertvolle Zeit, die eine große Herausforderung für Frauen und Männer darstellt, weil sie vor einer neuen Situation stehen, mit Kindern den Haushalt zu organisieren und zu managen oder behinderte Menschen beziehungsweise ältere Menschen zu betreuen. (Beifall beim BZÖ.)

Es geht um eine Einrechnung der Kindererziehungszeiten, um eine Einrechnung der Pflegezeiten; das soll bei der Einstufung berücksichtigt werden.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Sozialpartnern in Verhandlung zu treten, um auf privatwirtschaftlicher Ebene Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu realisieren. Insbesondere soll im Rahmen der Kollektivverträge ein Modus gefunden werden, der die Einrechnung von Kindererziehungszeiten und die


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