Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 257

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Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

1. sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeich­nung tierischer Lebensmittel dahin gehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tieren (wie zum Beispiel Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden,

2. sich für EU-weit geeignete Rahmenbedingungen einzusetzen, damit ein ausreich­endes Angebot von gentechnikfreien Futtermitteln zur Verfügung steht, sowie den Aufbau einer Logistik zu fördern, welche die Lagerung und Kontrolle von Handels­strömen für gentechnikfreie Futtermittel sicherstellt,

3. in Österreich verstärkt Markenprogramme zur Auslobung gentechnikfreier Produkte auch im Fleischbereich zu unterstützen und eine Informationsoffensive über gentech­nikfreie Lebensmittel umzusetzen.

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Meine Damen und Herren! Das ist ein konkreter Antrag, wie wir hier in diesem sensiblen Bereich der Lebensmittelproduktion weiterkommen. Das ist auch eine Stoß­richtung, die der Gesundheitsminister Stöger mit einem bundeseinheitlichen, staat­lichen Gütesiegel für gentechnikfreie Produkte bisher vorbereitet hat, das wir sehr begrüßen und wo wir uns auch erwarten würden, dass Sie, sprich die ÖVP  die SPÖ steht ja, nehme ich an, hundertprozentig hinter ihrem Minister –, in dieser Sache endlich auch die Blockade beenden. (Abg. Mag. Gaßner: Taktisch klug, aber nicht möglich!)

Herr Bundesminister! Sie haben ja angedeutet, dass Sie ohnedies miteinander Gespräche führen. Die sollten Sie rasch zu Ende führen, damit wir so ein Gütesiegel für gentechnikfreie Produkte staatlich anerkannt in Österreich haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend Kennzeich­nungspflicht für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futter­mitteln ernährt wurden

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Land- und Forst­wirtschaft über den Antrag 488/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreich als gentechnikfreie Modellregion, 941 d.B., (TOP 13 der Tagesordnung)

Seit April 2004 müssen entsprechend der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, als solche gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch die tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.

 


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