Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 258

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Eine kontrolliert gentechnikfreie Erzeugung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal, das der Erwartung der überwiegenden Mehrheit der KonsumentInnen nach hochwertigen Lebensmitteln voll entspricht. Dass Gentechnik-Freiheit in großem Rahmen auch der­zeit noch machbar ist, zeigt die Entscheidung von Betrieben der österreichischen Lebensmittelbranche wie Molkereien, Schlachtbetriebe, Lebensmittelhandelsketten, nur mehr Produkte in kontrolliert gentechnikfreier Qualität anzubieten. Dem Wunsch der KonsumentInnen nach einer klaren Kennzeichnung gentechnisch veränderter Pro­dukte wird jedoch in der EU-weit gültigen Kennzeichnungsregelung nicht Rechnung getragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

1. sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kenn­zeichnung tierischer Lebensmittel dahingehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tieren (wie z.B. Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futter­mitteln ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden

2. sich für EU-weit geeignete Rahmenbedingungen einzusetzen, damit ein aus­reichendes Angebot von gentechnikfreien Futtermitteln zur Verfügung steht sowie den Aufbau einer Logistik zu fördern, welche die Lagerung und Kontrolle von Handels­strömen für gentechnikfreie Futtermittel sicherstellt

3. in Österreich verstärkt Markenprogramme zur Auslobung gentechnikfreier Produkte auch im Fleischbereich zu unterstützen und eine Informationsoffensive über gentech­nik­freie Lebensmittel umzusetzen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


22.39.14

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolle­ginnen! Liebe Kollegen! Zum Antrag des Kollegen Huber vom BZÖ gleich vorweg: Es wird hiezu von unserer Fraktion keine Zustimmung geben. (Abg. Huber: Echt?!)

Nicht, weil der Antrag schlecht ist, im Gegenteil: Es gibt darin viel Gutes, und er ist auch wichtig. (Demonstrativer Beifall des Abg. Huber.)

Kollege Huber, wir haben diesen Antrag ja bereits zweimal behandelt und zweimal beschlossen. Du warst unter anderem auch selbst ein Antragsteller. Das ist der Grund, warum wir diesbezüglich keine Zustimmung zu diesem Antrag geben.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte auch noch ein paar Sätze zum Grünen Bericht sagen, insbesondere dazu, was die §-7-Kommission empfiehlt. Aufgabe der §-7-Kommission ist es, Empfehlungen für den zuständigen Minister abzugeben, was letztendlich der Weiterentwicklung der Land- und Forstwirtschaft im kommenden Jahr dient.

Von diesen Empfehlungen ist für mich beziehungsweise für meine Fraktion die „Empfehlung 1“ von größter Bedeutung und am wichtigsten. Ich zitiere:

 


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