Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 62

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Ich sage aber trotzdem: unterm Strich eine Verbesserung, weil zum einen die Grenze auf 10 000 herabgesetzt wird und zum anderen der Landesverfassungsgesetzgeber zumindest von Amts wegen auch die Rechnungshöfe im Land zur Prüfung der Gemeinden in Stellung bringen kann. Das ist sicher ein Fortschritt, allerdings nur um 10, 20 Prozent auf einer 100-prozentigen Skala. Es geht aber in die richtige Richtung. Sie bezeichnen das als „Meilenstein“.

Wir werden unsere Abänderungsanträge für die zweite Lesung einbringen, letztlich aber in dritter Lesung zustimmen, weil ich weiß, wie schwierig dieses Ergebnis innerhalb der Gemeinden und innerhalb der Städte zu verhandeln war. Dazu wird ja wahrscheinlich mein Nachredner etwas sagen. (Beifall bei den Grünen.)

11.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte.

 


11.00.23

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vier Vorbemerkungen machen. Erstens: Ja, es ist Teil eines lebendigen Parlamentarismus, wie diese Gesetzesnovelle zustande gekommen ist, und zwar am Beginn und dann auch in der Ausführung über die Fristsetzung. (Abg. Mag. Kogler: Ja eh!) – Herr Kollege Kogler, insofern ist der Begriff „Junktim“ offensichtlich durchaus etwas, was auch die Opposition anwenden kann. Warum nicht? Das ist auch Teil eines politischen Geschäfts.

Zweitens: Ich möchte eine Lanze für die Bürgermeister in diesem Land brechen. Ich glaube, dass es eine der schwierigsten Aufgabenstellungen in der Demokratie ist, Bürgermeister in einer Gemeinde zu sein, vor Ort zu sein und tagtäglich mit den Wün­schen sowie kleinen und großen Sorgen der Menschen zurechtkommen zu müssen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister leisten eine tolle Arbeit. Wir sollten dankbar sein, dass sich diese Menschen letztendlich für Demokratie auch im positiven Sinne zur Verfügung stellen.

Drittens: Ja, es stimmt, alle Gemeinden werden in Österreich geprüft. Ich halte es für verfehlt, den Eindruck zu vermitteln, dass nur die Gemeinden ab 10 000 Einwohner aufwärts durch diese Novelle geprüft werden. Geprüft werden alle! Was ich will, ist, dass wir eine Diskussion darüber führen, dass nicht der Bundesrechnungshof automatisch der Einzige ist, dem Prüfkompetenz zugeordnet wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich haben die Länder auch Verantwortung, natürlich haben die Landesrech­nungshöfe Verantwortung, natürlich hat die Gemeindeaufsicht Verantwortung! Und ich will nicht diese Einbahnsituation – an alle, auch an die Opposition –, nur der Bund sei der gute Prüfer. Verantwortung haben alle  selbstverständlich auch das Land, selbstverständlich auch die Gemeinde, selbstverständlich die Gemeindeaufsicht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Wittmann.)

Daher ist diese Novelle auch dazu angetan, von den Ländern genutzt zu werden, weil wir jetzt die Möglichkeit geben, die Landeskontrolle durch die Landesrechnungshöfe auf Landesverfassungsebene tatsächlich effizienter zu gestalten. Diskutieren wir das dort, wo es zu diskutieren ist!

Ein offenes Wort auch zum Abänderungsantrag: Ich möchte, dass die Landtage selbst entscheiden können, wie sie ihre neue Verantwortung wahrnehmen, und nicht, dass wir seitens des Bundes den Landtagen vorschreiben, was sie zu tun haben. Daher findet dieser Abänderungsantrag unsere Zustimmung nicht. Ich möchte, dass die Länder, auch die Landtage diese Verantwortung selbst wahrnehmen.

 


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