Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 63

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Viertens: die Frage der Zahlen. Jetzt sind es 21 Gemeinden, die bis dato vom Bun­desrechnungshof geprüft werden können. In Zukunft sind es bis zu 100. Das ist eine Verfünffachung. Warum? – Weil es mit der Senkung der Zahl auf Gemeinden mit 10 000 Einwohnern 71 Gemeinden sind, die geprüft werden. Und wenn die Länder, und zwar Landtag und Landesregierung gemeinsam, die Möglichkeit ausnützen, dann sind es bis zu vier Gemeinden pro Bundesland, und sozusagen vier Gemeinden mal acht Bundesländer sind 32 Gemeinden, sodass es dann 71 und 32 Gemeinden, also 103 sind. Fünfmal so viel wie bisher!

Ich halte es auch für richtig, dass in Zukunft der Rechnungshof die ausgegliederten Unternehmen prüfen kann, weil dort meiner Meinung nach tatsächlich einiges zu verbessern ist. Insofern ist eine Prüfung, wenn sie klug gemacht ist, Beratung für Zukünftiges, etwas besser zu machen. Insofern also ja. Ich bin als verantwortlicher Minister auch nicht immer glücklich gewesen, wenn der Rechnungshof gekommen ist. Ich war auch nicht mit allem einverstanden, was die Prüfer an Weisheiten von sich gegeben haben. Auch der Rechnungshof muss sich einer bestimmten kritischen Begleitung unterziehen. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Der Rechnungshof ist nicht der Pächter der absoluten Wahrheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber eine gut gemachte Prüfung ist für den, der geprüft wird, auch von Vorteil. Insofern könnte die Gemeindeebene, wenn hier tatsächlich Erfahrung gesammelt wird, könnten die Bürgermeister, könnten die Gemeindeverbände, könnten die ausgegliederten Unternehmen viel Erfahrung aus dieser Prüfung in positivem Sinne mitnehmen.

Ja, das ist ein wichtiger Schritt. Ganz trocken gesagt: Es wird nicht ein finaler Schritt sein, vielleicht sitzen wir in zwei, drei Jahren wieder da und schauen uns die Ergeb­nisse dieses Prozesses an. (Abg. Grosz: Oder früher!) – Das kann auch sein.

Ich sage daher danke an alle Beteiligten, dass wir diesen Schritt machen. Ich hoffe, dass wir damit auch einen Beitrag dazu leisten, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass mit ihrem Steuergeld gut umgegangen wird. Ich sage aber nochmals am Schluss: Nicht der Bundesrechnungshof allein und der Bund sind die für die Kontrolle Verantwortlichen, das sind alle Gebietskörperschaften. Und auch der Rechnungshof selbst muss sich durchaus einer gewissen kritischen Begleitung unterziehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.05.36

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Mein Vorredner Willi Molterer hat eine Lanze für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gebrochen. (Abg. Hornek: Zu Recht!) – Zu Recht. Ich kenne die Situation, den Verantwortungsbereich und den Arbeitsbereich der Bürgermeister. Überhaupt keine Frage. Und das wird uns auch in den nächsten Jahren in eine sehr schwierige Situation führen, weil sich ja bei einzelnen Gemeinderatswahlen kaum mehr Kandidaten gefunden haben.

Aber ich möchte auch eine Lanze für den Rechnungshof brechen, weil wir in den letzten Jahren – seit ich im Hohen Haus bin, seit acht Jahren – immer wieder bei den Rechnungshofberichten festhalten, dass der Rechnungshof wertvolle Arbeit im Interesse des Nationalrates leistet, er ein wichtiges Organ unseres Hauses ist und dass wir auf dieses kompetente Prüforgan nicht verzichten können.

Lieber Willi Molterer, was du gesagt hast, dass er sozusagen nicht die höchste Instanz der Weisheit ist, ist völlig klar. Aber mir geht es gerade bei der Ausweitung der Prüf­kompetenz des Rechnungshofes darum, dass wir den Gemeinden mehr Beratungs-


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