Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 71

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11.24.57

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der heutige Beschluss der Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rech­nungshofes ist ein gutes Beispiel dafür, dass uns hier im Hohen Haus die Kunst des Machbaren gelungen ist.

Ich erinnere mich: Als vor mehr als einem Jahr der Antrag im Plenum beschlossen wur­de, gab es sehr engagierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die bei uns vehe­ment eingefordert haben, dass es keine zusätzliche Prüfposition mehr geben kann. Es gab engagierte Landesrechnungshofdirektoren, die vorgebracht haben, dass sie eben­falls Kompetenzen haben und prüfen können.

Es gab auch innerhalb der Koalition sehr intensive Gespräche. Was ich sehr erfreulich finde, ist, dass wir uns immer am Puls des Machbaren und vor allem am Puls dessen, was zu verwirklichen ist, orientiert haben und dass es allen Fraktionen sehr wichtig war, daran zu arbeiten, dass bessere Kontrolle bei den Gemeinden eingeführt werden kann, dass Benchmarks eingeführt werden können und dass auch Institutionen wie Landesrechnungshöfe und der Rechnungshof diese Benchmarks mit Leben erfüllen können und in die Gemeinden bringen können.

Diese Kunst des Machbaren zeigt sich bei dem heutigen Antrag, den wir beschließen werden. Ich bedanke mich auch für die Diskussion dazu. Es gab eine sehr große Bandbreite: Auf der einen Seite haben die Kollegen von der freiheitlichen Fraktion gesagt, es solle keine Einwohnerbegrenzung geben, andere haben gesagt, bei den Einwohnergrenzen dürfe sich gar nichts verändern.

Wir haben heute hier den Kompromiss vorliegen, dass – von den Landtagen und Landesregierungen beauftragt – der Rechnungshof jeweils zwei Prüfungen bei Ge­meinden unter 10 000 Einwohnern machen kann, dass wir die Gemeinden zwischen 10 000 und 20 000 Einwohnern prüfen lassen, dass auch Gemeindeverbände geprüft werden und dass die Landesrechnungshöfe bei Gemeinden unter 10 000 Einwohnern prüfen werden.

Ganz wichtig ist auch Folgendes, das festgeschrieben wurde, weil das auch immer wieder im Diskussionsprozess gekommen ist: dass es eine Abstimmung bei den Prü­fun­gen geben muss, dass es nicht so sein kann, dass sich bei einer Gemeinde eine Institution nach der anderen die Klinke in die Hand gibt, sondern dass ein abge­stimmter Prozess gegeben ist.

Wir haben uns bei den Diskussionen immer im Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Bevormundung bewegt. Es freut mich, dass wir heute hier den Schritt in Richtung Benchmarks setzen können, in Richtung Kontrolle und dass dieses Argument der Bevormundung im Zuge der Diskussionen ausgeräumt werden konnte. So zeigen auch die Reaktionen der Interessenvertreter der einzelnen Institutionen in den letzten Wochen, dass jetzt diese Maßnahme mit Leben zu erfüllen sein wird.

Natürlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es wichtig, dass wir Gesetze nicht immer als in Stein gemeißelt sehen, sondern dass wir uns genauer anschauen, welche Wirkungen Gesetze haben, welche Wirkungen das Erteilen der Benchmarks hat, diese Kontrollvorgänge, die wir heute beschließen, und dann daraus weiterentwickeln. Denn nur eine Gesellschaft, die sich weiterentwickelt, bringt vernünftige Maßnahmen in der Gesetzgebung.

Ich möchte mich recht herzlich bei allen Vertreterinnen und Vertretern bedanken, die die Verhandlungen zu diesem Antrag geführt haben und einen Kompromiss, der sehr tragfähig und in die Zukunft gerichtet ist, erreicht haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.28

 


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