Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 73

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und, die damals in dieser Debatte von Herrn Klubobmann Cap in salbungsvollen Wor­ten beschworen wurden? Cap hat gesagt: Ich bin für einen neuen Parlamentarismus, und die Untersuchungsausschüsse werden fallen wie das Fallobst im Herbst! – Na, nichts ist! Wir warten bis heute immer noch darauf, dass das geschieht.

Ich erinnere Sie daher heute an Ihr eigenes Wort. Ich erinnere Sie an die Ent­schließungsanträge, die Sie hier im Zuge der Lockerung des Bankgeheimnisses beschlossen haben. Ich bin zufrieden, dass das dem BZÖ auch heute mit der signa­lisierten Zustimmung der Zweidrittelmehrheit gelingt, dass wir die Prüfkompe­tenzen ausweiten. Ich sage Ihnen aber eines: Das ist noch lange nicht genug. Wir werden auch weiterhin darauf drängen, dass die Ausweitung so konkret wird, dass die Gemeinden in Österreich einigermaßen sicher und professionell durch den Rechnungshof betreut werden, wenn es darum geht, das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Abgaben- und Gebührenzahler in den Gemeinden in Zukunft zu überprüfen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


11.33.31

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich durfte 25 Jahre lang kommunal­politisch tätig sein, 20 Jahre davon als Bürgermeister. Ich halte fest, dass die Bürger­meister nicht das Geringste gegen vernünftige Prüfmechanismen und begleitende Kontrolle haben.

Die Gemeinden sind jetzt bereits die am besten geprüften Gebietskörperschaften. Bis jetzt war es üblich, dass auf der ersten Ebene der Prüfungsausschuss geprüft hat – in meiner Heimatgemeinde stets der Obmann von einer Oppositionspartei –, in der Folge die nächste Ebene durch das Land Niederösterreich in Form einer unvermuteten Gebarungsprüfung oder Gebarungseinschau durch das Gemeindereferat wahrgenom­men wurde und in der Vergangenheit ab 20 000 Einwohnern der Bundesrechnungshof seine Prüfkompetenzen auch bei so manchen Gemeindeverbänden wahrgenommen hat.

In Zukunft bleiben die erste und die zweite Ebene gleich, mit der Differenz, dass in Zukunft 71 Städte und darüber hinaus noch weitere geprüft werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber hinaus darf der Bundesrech­nungshof auf Antrag diese zusätzlichen Prüfungen entsprechend vornehmen. Auch ausgelagerte Betriebe können in Zukunft kontrolliert werden. Das ist insofern bedeu­tend, als dort beachtliche finanzielle Mittel seitens so mancher Städte und Gemeinden geparkt sind.

Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang war mir auch, dass sich der Herr Präsident persönlich im Zuge einer Reise ins Waldviertel die Kleinstrukturiertheit unserer Gemeinden ansehen und ein persönliches Bild davon machen konnte, dass speziell die kleinen Landgemeinden sehr, sehr effizient arbeiten – in Klammern: müssen. Die Bevölkerung solidarisiert sich mit ihren Gemeinden und bringt in frei­willigen Einrichtungen wie Vereinen und Institutionen sehr viel freiwillige Leistung zum Wohle der Bevölkerung.

Eines möchte ich aber hier nicht unerwähnt lassen, nämlich dass speziell kleine Landgemeinden aufgrund des abgestuften Bevölkerungsschlüssels massiv benach­teiligt sind, weil je Einwohner weniger Steuergeld in die Gemeindekasse kommt als im städtischen Bereich. Daher ist es legitim, dass gerade die großen Finanzströme in den


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