Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 86

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An dieser Stelle sei auch gesagt, wir werden dann ja auch sehen, ob diese Erhal­tungsverpflichtungen letzen Endes eingehalten und auch überprüft werden. Denn es müssen jetzt sofort – und das wird sozusagen die erste Überprüfung sein – die Anträge der Eigentümer kommen. Nach dieser hoffentlich bald einsetzenden Welle der Antrag­stellungen wird man sehen, ob mit der Sanierung und der Umsetzung der Inhalte sehr rasch begonnen werden kann. Das wäre jedenfalls ganz im Sinne auch unserer Intention, die wir immer stringent vom Jahr 2001 bis zum heurigen Jahr – leider viel zu lange, nämlich neun Jahre – durch‑ und eingehalten und auch immer wieder verteidigt haben.

Ich hätte noch eine Bitte, ich habe das auch schon im Jänner gesagt, vorsichtig formuliert: Ich halte im Vergleich zu den anderen finanziellen und wirtschaftlichen Leistungen und Zuwendungen den Beitrag der Gemeinde Wien für diskussionswürdig. Wenn man bedenkt, dass der Gesamtsanierungsaufwand 40 Millionen € beträgt, aber die Gemeinde Wien da gerade einmal 500 000 € zur Verfügung stellt, dann, so meine ich, sollte sich die Gemeinde Wien überlegen, ob das nicht nachbesserungswürdig oder zumindest zu diskutieren ist.

Jetzt schaue ich der Kollegin Glawischnig tief in die Augen, da ich weiß, dass auch sie persönlich ganz stark immer wieder für dieses Anliegen der Sanierung der jüdischen Friedhöfe gekämpft hat. Sie haben nun eine rot-grüne Koalition in Wien, auch Sie sind damit in der Verantwortung in Wien. Und vielleicht können Sie diese Verantwortung, die Sie dort übernehmen, auch dazu nutzen, in dieser Frage eine Nachbesserung zu bekommen, weil ich wirklich der Auffassung bin, dass 500 000 € von der Stadt Wien im Vergleich zum Land Niederösterreich, zum Bund und der Israelitischen Kultus­gemeinde schlicht und ergreifend zu wenig sind und der Betrag aufgebessert werden sollte. Ich glaube, das wäre ein Anliegen, das richtig und wichtig wäre.

Ansonsten hoffe ich, dass der Fonds, der nun ja auch im Parlament angesiedelt ist, seine Arbeit sehr rasch beginnt und dass mit der Sanierung der Friedhöfe und deren Wiederherstellung endlich begonnen werden kann. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

12.19


Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer das Wort. – Bitte.

 


12.20.01

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es kommt selten vor, dass jemand Dank ausspricht. Ich bedanke mich bei Herrn Abgeordnetem Westenthaler dafür, dass er sich bedankt hat, und zwar dafür, dass das zeitgerecht vorgelegt wurde.

Es wurden von meinen Vorrednern und meiner Vorrednerin die wesentlichen Punkte im inhaltlichen Bereich schon angesprochen. Faktum war, dass es durch Jahre hindurch einen Kompetenzstreit darüber gab, wer zuständig ist, und zwar nicht nur für die Erhaltung, sondern auch für den finanziell wesentlich stärker belastenden Teil der Instandsetzung, sozusagen der Reparatur der Friedhöfe, weil da über Jahrzehnte nichts passiert ist.

Nach diesem jahrelangen Kompetenzstreit über die Zuständigkeit – also einem negati­ven Kompetenzstreit: wer ist nicht zuständig und will die Verantwortung abschieben? – gab es im vorigen Jahr zuerst einige informelle Vorgespräche und dann kurz vor Weih­nachten einen Termin, zu dem der Bundeskanzler eingeladen hatte und an dem der Vizekanzler, der Landeshauptmann und Bürgermeister von Wien, der Landeshaupt­mann von Niederösterreich und vor allem auch die Vertreter der Kultusgemeinde und der Präsident der Kultusgemeinde teilnahmen.

 


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