Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 85

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schen Friedhöfe der Bund zuständig ist. Und dann machen wir ein Gesetz, wonach der Bund für die Sanierung aufkommt und auch die Erhaltung übernimmt. – Das wäre für den Bund finanziell machbar gewesen. Dem konnte man nicht nähertreten. Angesichts der historischen Dimension der Verantwortung ist es schlicht nicht nachvollziehbar, dass da nicht für eine klare Lösung gesorgt wird.

Ich sage gleich dazu, es geht mir nicht darum, dass sich negative Prophezeiungen erfüllen, ich wünsche mir, dass das funktioniert. Moralische Appelle allein werden aller­dings nicht reichen, Herr Staatssekretär. Sie haben im Ausschuss auf meine Frage: Was machen wir, wenn die Gemeinden nicht dafür aufkommen können oder aufkom­men wollen?, gesagt, dann werden wir mit den Gemeinden reden.

Sie wissen, dass wir jetzt schon neun Jahre mit den Gemeinden reden. Mit morali­schen Appellen wären wir nicht weitergekommen.

Ich glaube, unser Vorschlag wäre sachlich sinnvoll gewesen, hätte zu einem Ergebnis geführt, wo wir der historischen Verantwortung nachkommen und wo es nicht davon abhängt, dass lokale Bürgermeister finanzielle Spielräume haben oder halt aus histo­rischer Verantwortung heraus für die Sanierung der Friedhöfe sorgen.

In diesem Sinne wünsche ich trotzdem oder gerade deshalb dem Gesetz viel Erfolg. Aber seien Sie sich sicher, wir werden sehr genau hinschauen, ob das Gesetz seine Wirkung entfaltet, und wenn nicht, dann werden Sie schon bald mit uns über eine neuerliche Gesetzesänderung diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


12.15.45

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Natürlich kann man jetzt die Debatte auch dafür nutzen, über Was-wäre-wenn-Themen und über Verfassungsänderungen zu sprechen. Ich glaube aber, dass wir einfach den heutigen Tag so nehmen sollten, wie er ist, diesen Beschluss auch so nehmen sollten, wie er ist. Es ist das Ende und zugleich auch der Beginn – weil es ja noch umgesetzt werden muss – eines sehr langen Weges.

Wir haben das alles heute in der Diskussion schon gehört: vom Washingtoner Abkom­men des Jahres 2001, von der damaligen Regierung Schüssel – Riess-Passer unter­zeichnet, eine Verpflichtung für die Sanierung, Aufrechterhaltung der jüdischen Friedhöfe einzugehen, die somit nicht nur eine historische Verpflichtung darstellt, sondern für uns auch tatsächlich eine Verpflichtung der Umsetzung auch dieses Washingtoner Abkommens darstellt, letztlich natürlich gegenüber der Jüdischen Gemeinde in Österreich, aber vor allem auch gegenüber den Opfern des National­sozialismus, derer ja auch am heutigen Tag und vor allem in der Zeit der November-Pogrome 1938 in diesen Tagen und Wochen gedacht werden soll. Somit wird dieses Gesetz auch zur richtigen Zeit, dieses Jahr zumindest, beschlossen.

Ich möchte mich da durchaus auch beim Staatssekretär bedanken, der uns am Beginn des Jahres auch zugesagt hat, dass das noch in diesem Jahr kommen wird. Als wir im Jänner über die gemeinsame Entschließung diskutiert haben, haben wir sehr darauf gedrängt, dass wir noch in diesem Jahr auch den Fonds einrichten sollten, was mit dem heutigen Beschluss auch geschieht. Dafür herzlichen Dank an alle, die da auch mitgearbeitet haben, an alle Beteiligten, Bund, Land Wien, Niederösterreich und auch an die Israelitische Kultusgemeinde, die ja sozusagen die Hälfte der entsprechenden Aufwendungen übernimmt.

 


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