Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 90

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hatten – aufzuarbeiten. Ich war doch etwas enttäuscht, als kurze Zeit darauf unser Bundeskanzler Faymann – das können Sie ihm durchaus ausrichten – im August 2009 hinuntergefahren ist und kein Wort einer Aufforderung in Richtung der slowenischen Regierung gefunden hat, hier für Aufklärung zu sorgen, hier etwa auch für Entschul­digungen zu sorgen. Das finde ich eigentlich nicht in Ordnung, und das wäre jetzt auch unsere Sache. (Beifall beim BZÖ.)

Daher denke ich, die Verbrechen des 20. Jahrhunderts beziehen sich nicht nur auf unser Staatsgebiet, sondern diese gibt es auch in anderen Ländern der EU. Es wird die gemeinsame Aufgabe sein – ich glaube, die Zeit ist reif dafür –, noch viele Verbrechen aufzuklären, mit Historikerkommissionen, mit Experten, nicht mit politischen Bewertun­gen. Es geht darum, dass wir uns pietätvoll mit dieser jüngsten Geschichte befassen, dass wir aber auch eine strafrechtliche Verfolgung, sofern sie noch möglich ist, durch­setzen. Da geht es darum, dass wir Worte des Bedauerns finden, aber auch die Frage der Restitution in diesen Ländern, auch für Österreicher oder etwa für Kärntner in Slowenien, ist entsprechend abzuklären. Das sind wir der Würde der Opfer, aber auch ihren Nachkommen schuldig, das ist unsere moralische Verpflichtung.

Zum Schluss möchte ich nicht provozieren, aber ich sage es trotzdem ganz deutlich: Es kann keine kollektive Staatsschuld für Morde und Gräueltaten geben, es gibt aber sehr wohl eine kollektive Verantwortung für die Aufklärung dieser Taten, um daraus zu lernen. Dazu fordere ich insbesondere den Außenminister und auch den Bundes­kanzler auf. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

12.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

 


12.33.45

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist immer angenehm, als zehnter Redner bei einem einstimmigen Beschluss ans Pult zu kommen. Man hat die Möglichkeit, die Argumente der Vorrednerinnen und Vorredner zu hören und sie auch mental, innerlich zu bestätigen. In Wirklichkeit möchte ich hier auch meinem Stolz darauf Ausdruck verleihen, dass die Argumente, die vorgebracht wurden, großteils auch von mir mitgetragen werden können. Ganz wichtig ist es auch, die Sorgen, die hier die Einzelnen an den Tag gelegt haben – nämlich auch in Bezug auf das Beobachten, wie sich die Auswirkungen dieses Gesetzes gestalten werden –, nicht aus den Augen zu lassen.

Ich darf nur eines sagen: Wenn es darum geht, dass man den Gemeinden vielleicht nicht zutraut, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, dann haben wir auch einen großen Teil dazu beizutragen, die Bildung so weit voranzutreiben, dass eine morali­sche Verpflichtung, die ich ohnehin auch schon in den Gemeinden orte und feststelle, der Aufgabe nachzukommen und diese Grabstätten zu pflegen, für die Zukunft gang und gäbe ist.

Die Geschichte wurde von einzelnen Rednern angerissen, das brauche ich nicht zu wiederholen. Es ist für uns alle eine zutiefst moralische Verpflichtung, diesen Weg, den wir gemeinsam beschlossen haben, so zu beschreiten, dass spätere Generationen nach uns sagen können: Das war ein Gesetz, das eine Errungenschaft gebracht hat, auf die wir gemeinsam stolz sein dürfen.

Wenn auch nach der Vereinbarung 2001 in Washington vier Regierungen ins Land gezogen sind, so sollte man doch trotz allem auch sagen: Wir haben es geschafft, wir haben einen gemeinsamen Weg gefunden, eingebunden sind Bund, Länder und Gemeinden. Die gemeinsame Verantwortung wird letztendlich zeigen, ob die Gesetze, die wir machen, auch das wert sind, was wir vorgeben, nämlich sich der Geschichte


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