14.01
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Verehrter Herr Bundesminister! Ich muss meinem Vorredner in einem Punkt widersprechen: Der ratlose Gesundheitsminister bleibt nicht übrig, aber ansonsten waren die Ausführungen richtig.
Geschätzte Damen und Herren! Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz beinhaltet einerseits wichtige Neuregelungen, die einer Weiterentwicklung in diesen Bereichen entsprechen, aber gleichzeitig auch eine rechtliche Präzisierung der jetzt schon gültigen Bestimmungen.
Die erste Präzisierung ist eigentlich die Rechtsgrundlage für die Einhebung der Krankenversicherungsbeiträge von ausländischen Renten beziehungsweise Pensionen. Es kommt da zu einer Gleichstellung von Auslands- und Inlandspensionen beziehungsweise -renten. Bei der Einhebung der Krankenversicherungsbeiträge wurde bislang bei inländischen Einkommen die volle Abgabe verrechnet, während bei geringfügigen inländischen und bei höheren ausländischen Renten beziehungsweise Pensionen immer nur der inländische Teil berechnet wurde. Diese Ungerechtigkeit sollte jetzt beseitigt werden.
Auch bei der Schaffung einer Teilversicherung in der Unfallversicherung für die in anerkannten Einrichtungen in Beschäftigungstherapie tätigen Personen mit Behinderung geht es, glaube ich, um eine sozialrechtliche Gleichstellung und Beseitigung einer Ungerechtigkeit.
Für Menschen, deren Leistungsfähigkeit aufgrund ihrer Behinderung so weit herabgesetzt ist, dass eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit der Beschäftigungstherapie in speziellen Einrichtungen. Sie bekommen dafür aber kein Entgelt, sondern quasi nur ein Taschengeld. Für diese Personengruppen soll nunmehr eine Teilversicherung in der Unfallversicherung geschaffen werden.
Auch eine Erweiterung der erlaubten versicherungsfremden Funktionen der e-card ist vorgesehen. Es geht allerdings nicht um eine tatsächliche Erweiterung – also um eine zusätzliche Möglichkeit, Daten zu übermitteln –, sondern um eine klare bessere technische Sicherung der personenbezogenen Daten.
Der komplizierte Titel der Neuregelung der Kostentragung durch die Krankenversicherung bei Leistungen an Personen außerhalb des Sprengels der zuständigen Krankenversicherungsträger besagt nichts anderes, als dass, wenn Versicherte außerhalb des Sprengels ihrer Krankenversicherung Leistungen, insbesondere Barleistungen, brauchen, dies neu und vernünftig geregelt werden soll.
Der Hauptverband bekommt da eigentlich die Ermächtigung, klare Richtlinien auszuarbeiten. Ich denke, das sind alles in allem lauter wichtige Punkte in diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz und ich ersuche Sie daher auch um die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.04
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.04
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben eine Reihe von interessanten Materien zu beraten. Es geht nicht zuletzt um die Regierungsvorlage 937 der Beilagen, es geht um das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz und dabei um die Einbeziehung von Renten und Pensionsleistungen von Bürgerinnen und Bürgern, die in Österreich leben aber Pensionen, Renten auch in anderen Ländern beziehen.
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