14.11
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Änderungen, die im Sozialrechts-Änderungsgesetz enthalten sind, wurden bereits von meinen Vorrednern umfangreich und umfassend dargestellt. Ich werde mich auf die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und den diesbezüglichen Antrag konzentrieren.
Das österreichische Sozialversicherungssystem ist ein sehr komplexes. Ja, es gibt Unterschiede zwischen den Leistungen, aber auch im Bereich der Selbstbehalte. Allerdings muss man auch anmerken, dass es Konzentrationen und Zusammenlegungen in der Geschichte der Sozialversicherungsträger immer gegeben hat. Im Jahre 1972 entstanden die Sozialversicherungsanstalt der Bauern und die der gewerblichen Wirtschaft als Anstalten der selbstständigen Berufssparten.
Im Jahre 2003 kam es zur Fusion der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten. 2005 fusionierten die Versicherungsanstalten des Bergbaus und der Eisenbahnen und ebenso hat der Hauptverband einige Organisationsreformen durchgemacht – die letzte im Jahre 2005 –, welche zur Straffung der Organisation und auch zur Stärkung der Selbstverwaltung führten.
Anzumerken ist auch, dass im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bereits gemeinsame Aufgaben für die Versicherungsträger erbracht werden. Die Krankenkassen sind selbstverständlich selbstständig, die Datenverarbeitung erfolgt aber bereits in einem gemeinsamen Rechenzentrum. Das wurde bereits von meinem Vorredner angesprochen: Das wäre ausbaufähig.
Es werden auch Kopfquoten erhoben, die alljährlich mit Spannung erwartet werden. Das sind statistische Erhebungen, welche die Basis zum direkten Vergleich aller wesentlichen Geschäftsfelder der Sozialversicherungsträger liefern. Eine Zusammenarbeit der Versicherungsträger im Back-Office-Bereich ist stärker gemeinschaftlich organisiert, als das dem Erscheinungsbild der Sozialversicherungsträger entspricht.
Auch im Front-Office-Bereich, also im direkten Kundenkontakt, gibt es das Allspartensystem, das ist sozusagen ein One-Stop-Shop, der von Kundenfreundlichkeit getragen ist. Es ist im Bereich der Sozialversicherung egal, wo man einen Antrag, eine Meldung abgibt, er wird mit Sicherheit fristgerecht an der richtigen Stelle zur richtigen Zeit eingebracht werden. Das ist eine Regelung, die es bei keiner anderen Behörde gibt, nicht einmal bei Gericht kann das so gehandhabt werden.
Eine politisch forcierte Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger würde weder die finanziellen Probleme lösen noch das Gesundheitssystem Österreichs reformieren, sondern es würde höchstens zu einer Verschlechterung der Versorgung beitragen. Es ist auch die Zahl der Anstalten kein geeignetes Argument für eine Qualitätssteigerung in der sozialen Absicherung.
Nichtsdestotrotz: An einer Gesundheitsreform führt kein Weg vorbei. Die Reformen, die diesen Namen auch verdienen, müssen sich mit der Frage der Spitäler, mit der Pflege und Betreuung, mit den Schnittstellen im extra- und intramuralen Bereich auseinandersetzen und selbstverständlich auch die Kompetenz der vielen Player im Gesundheitssystem hinterfragen.
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung solcher Reformen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
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