Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 122

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bestimmungen für den elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten fest. Durch Min­deststandards soll die Datensicherheit angehoben werden.

Mit der letzten Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz wurde das Inkrafttreten der Verwaltungsstrafbestimmungen bis Ende 2009 verlängert. Grund dafür war die Erfahrung, dass die festgelegten Anforderungen an die Datensicherheit nicht sofort beziehungsweise nicht vollständig von allen Gesundheitsdienstanbietern umgesetzt werden konnten, insbesondere auch die Verwendung der angesprochenen Faxgeräte.

Da eine vollständige Umstellung der betroffenen Grundgesamtheit somit nicht erforder­lich ist, bietet dieser Lösungsansatz nun eine flexible und wirkungsvolle Möglichkeit, auf Nachzügler entsprechenden Druck auszuüben, ohne die Übermittlung von Gesund­heitsdaten mit den genannten Nachteilen für die Mehrheit der Patienten zu gefährden. Ist jedoch die Übermittlung aktiv beziehungsweise passiv für bestimmte Gesundheits­dienstanbieter nur im Wege einer herkömmlichen Technologie – wie im Falle des Faxes – möglich, muss zwangsläufig auch der Kommunikationspartner diese Tech­nologie straffrei verwenden dürfen, da sonst eine Kommunikation nicht möglich wäre.

Von den Rettungsdiensten werden Einsätze derzeit oft noch mit Funktechnologien organisiert, die eine Verschlüsselung der übermittelten Gesundheitsdaten nicht zulassen. Da eine sofortige Ablöse dieser Technologie mit immensen Kosten verbun­den wäre, und auch im Hinblick auf das geringe Missbrauchspotential nicht zweck­mäßig erscheint, wurde hier eine Übergangsfrist gewählt, die sich an den erwähnten Reinvestitionszyklen orientiert.

Aufgrund des Umstandes, dass mit der Gesundheitstelematikgesetzesnovelle die Verwaltungsstrafbestimmung nur bis Ende des Jahres 2009 und mit der Gesundheitstelematikverordnung bis Ende 2002 ausgesetzt wurde, entstand eine hohe Rechtsunsicherheit bei den Normadressaten, die mit der vorliegenden Novelle behoben werden soll.

Wir Freiheitlichen werden dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Grünewald. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.27.56

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Speicherung und Übermittlung von Gesundheitsdaten ist von elementarer Bedeutung und wir sollten uns hier nicht mehr im Jahrhundert der Postkutsche bewegen und mit der Zeit gehen.

Ich bin überzeugt davon, dass der Nutzen für PatientInnen, der Nutzen für ambulante, stationäre Einrichtungen und Praxen massiv ist. Grundlage ist aber sicher – wie Maier vollkommen richtig sagt – nicht nur die absolute Garantie der Datensicherung, sondern auch vertrauensbildende Maßnahmen, damit die Leute verstehen, was sie unter dem Strich an Profit dabei haben. Dass hier Übergangsregelungen geschaffen wurden, hat damit zu tun, dass die Installation von diesen technischen Einrichtungen nicht von heute auf morgen geschehen kann. Das ist einzusehen. Trotzdem würde ich schon wagen zu behaupten, wenn neue Praxen, Ambulanzen und sonstige Einrichtungen im Gesundheitswesen gegründet und bewilligt werden, dass eine Ausrüstung auf diesem technischen Stand und Datenschutz Grundvoraussetzung einer Bewilligung einer Praxis sein sollte, denn dann erspart man sich viel.

Wenn heute noch von einzelnen Personen behauptet wird, sie könnten kein Fax betreiben, sie hätten keinen Computer, das machen vielleicht Derwische in ihrer Praxis, aber das sollte in Österreich nicht passieren.

 


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