Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 123

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Somit stimmen wir Grüne diesem Gesetz zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.29.58

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Das Gesundheitstelematikgesetz wurde 2005 auf Empfehlung der EU erlassen, ist aber in der Praxis nicht vollziehbar. Die Restriktionen, denen die Verwendung von Faxgeräten unterliegt, und die hohen Anforderungen an einen verschlüsselten E-Mail-Verkehr mit hohen EDV-Kosten sind nicht zu bewältigen.

In der Praxis heißt das bei der Suche nach einem Knochenmarkspender, dass der E-Mail-Verkehr zwischen Österreich und China, Südamerika und Südafrika von der Knochenmarkzentrale nur in verschlüsselter Form hätte erfolgen dürfen. Das setzt natürlich auch voraus, dass alle Länder dieselben Verschlüsselungsprogramme ver­wen­den, und das ist in einer Non-Profit-Einrichtung des Gesundheitswesens finanziell unmöglich.

ÖVP und SPÖ haben richtig erkannt, dass ein Aufschub dieses Gesetzes zu wenig ist und deshalb werden wir vom BZÖ dieser Novelle zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

14.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tages­ordnungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Dr. Strutz zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.31.16

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Gesundheitsminister! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es eine kleine Novelle, die hier zu beschließen ist. In Wirklichkeit dokumentiert sie, dass der fromme Wunsch von Frau Kollegin Aubauer, eine rasche Gesundheitsreform in Österreich umzusetzen, ein Wunsch an das Christkind – darf man vor Weihnachten sagen – bleiben wird.

Zur Rede des Kollegen Maier, der gesagt hat, mit dieser Novelle lösen wir sozusagen ein altes Problem, wir werden ja noch eine große Novelle zum Gesundheits­telematikgesetz im nächsten Jahr zu beschließen haben und es kommt die Elektro­ni­sche Gesundheitsakte – auch das wird ein frommer Wunsch bleiben, denn die Fakten sind leider völlig andere.

Allein die Begründung für diese Gesetzesnovelle muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

„Grund dafür war die Erfahrung, dass die festgelegten Anforderungen an die Daten­sicherheit nicht sofort bzw. nicht vollständig von allen Gesundheitsdiensteanbietern umgesetzt werden konnten. Insbesondere hinsichtlich der nach wie vor breiten Verwendung von Faxgeräten wurde klar, dass diese oft die einzige im Einsatz befind­liche Kommunikationsinfrastruktur für die Übermittlung von Gesundheitsdaten darstel­len und eine sofortige Ablöse nicht ohne Beeinträchtigung der Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten erfolgen kann.“

Hohes Haus, meine Damen und Herren, wissen Sie, was da steht? – Die einzige Kommunikationseinrichtung von Gesundheitsdiensteanbietern sind Faxgeräte! Willkommen im Jahr 2010! Willkommen in der Technologiewelt des österreichischen Gesundheitssystems! (Abg. Mag. Johann Maier: Das sind Ärzte, lieber Kollege!


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