Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 159

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Die Psychotherapie ist heutzutage in der Gesundheitslandschaft in der Wahrnehmung ein bisschen ein Stiefkind, sowohl in der Politik als auch in der Gesellschaft. Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, warum das eigentlich so ist. Wir haben jetzt seit 20 Jahren ein Psychotherapiegesetz, und Psychotherapie wird heute meiner Meinung nach von einer undefinierbaren und unüberschaubaren Gruppe von Behandlern betrie­ben.

Das hat seinen Grund darin, dass die Zulassungskriterien für die Ausbildung ziemlich weit gestreut sind. Das heißt, es kann heute der Professor für Psychiatrie auf der einen Seite und die Hausfrau mit Lebenserfahrung auf der anderen Seite denselben Zugang zur Ausbildung und nachher letztendlich zur Therapie haben.

Wenn wir weiterdenken – und ich bin der Meinung, das ist viel zu weit gefasst in der Möglichkeit der Zulassung zur Ausbildung –, müssten wir uns eigentlich den EU-Standard anschauen, wie das auf europäischer Ebene geregelt ist.

In weiterer Folge gibt es hier eine unüberschaubare Zahl von verschiedenen psycho­thera­peutischen Behandlungsmethoden. Ich habe mir da ein bisschen etwas heraus­geschrieben. Es gibt 21 psychotherapeutische Methoden, 35 Ausbildungsrichtungen, fünf Strömungen – von der tiefenpsychologischen über die psychoanalytische, die humanistisch-existenzielle und die systematische Orientierung bis hin zur Verhaltens­therapie – und vieles andere auch noch.

Ich glaube, dass dieses gesamte babylonische Sprachen- und Stimmengewirr auch die Ursache für die Skepsis der Krankenkassen für die Erteilung eines Gesamtvertrags für Psychotherapie darstellt. Das heißt, ein Psychotherapiegesetz, wie es momentan ist, gehört aus Gründen der Qualitätssicherung auf EU-Ebene gehoben und vorher evaluiert.

Es ist heute zweifelsohne so, dass mit Psychotherapie ein Leben gerettet werden kann. Wir kennen alle die Statistiken über Selbstmord bei Jugendlichen. Und wenn dem so ist – und ich bin überzeugt davon, dass es so ist –, dass Psychotherapie wirklich Leben retten kann, sind alle Kosten gerechtfertigt.

Das heißt, Herr Minister, die Forderung, die wir aufstellen, ist, dass Sie die Finan­zierung sicherstellen sollen, sicherstellen müssen und – ein großes „Und“ mit Ruf­zeichen – gleichzeitig eine Evaluierung der Qualität vornehmen und das Psycho­therapiegesetz auf EU-Niveau heben, damit sichergestellt wird, dass die Menschen in Österreich die beste Qualität in der Behandlung von psychischen Schäden haben. (Beifall bei der FPÖ.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


16.41.15

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundes­mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 18, Antrag 175/A(E) – es geht bei diesem Antrag um die Errichtung von psychotherapeutischen Lehrpraxen –, möchte ich festhalten, dass gemäß Psychotherapiegesetz eine psychotherapeutische Ausbildung gemäß § 6 Abs. 2 im Rahmen von psychotherapeutischen Lehrpraxen bereits jetzt nach geltendem Recht möglich ist. Vor Kurzem wurde – zu Ihrer Information – in Wien eine solche aufgemacht. Daher wird vonseiten unserer Fraktion dieser Antrag abgelehnt.

Was den Tagesordnungspunkt 19, Antrag 176/A(E) betreffend Aufwertung der Psychi­atrie, betrifft, möchte ich Folgendes festhalten: Es besteht bereits heute ein soge­nanntes Kostenzuschusssystem, wonach Patientinnen und Patienten, die bei einer


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