Deshalb sollten wir diese Möglichkeit öffnen, den Gemeinden, den Feuerwehren vor Ort die Entscheidung zu überlassen. Wenn es jemanden gibt, der das freiwillig tun will, ja, um Gottes willen, dann lassen wir es ihn tun und lassen wir ihn freiwillig arbeiten und hindern wir ihn nicht per Gesetz, freiwillig für die Bevölkerung, für die Öffentlichkeit tätig zu sein! – Danke. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Jury.)
16.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dazu ist niemand mehr zu Wort gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Es wird kein Schlusswort vom Berichterstatter gewünscht.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 967 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 968 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich wiederum um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 175/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung von psychotherapeutischen Lehrpraxen (969 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 176/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der Psychotherapie (970 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangen wir zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
16.37
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das Thema Psychotherapie ist ein wirklich sehr ernstes und umfangreiches. Psychisch kranke Menschen sind heute in Österreich in jedem Fall benachteiligt. Wer sich ein Bein bricht, kann heute in Österreich damit rechnen, bestmöglich versorgt und finanziell in keiner Weise benachteiligt zu werden. Das kann man für psychisch Erkrankte nicht sagen.
Wer nämlich psychisch erkrankt, wird von unserem öffentlichen Gesundheitswesen benachteiligt, obwohl die Langzeitschäden durch Nichtbehandlung enormen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen.
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