Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 165

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Arbeitnehmer immer größer wird, die einen relativ kleinen Fixlohnanteil, aber eine relativ ausgedehnte leistungsabhängige Komponente haben. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Diese Leute werden jetzt von Ihnen im Stich gelassen, weil Sie mit dieser Gesetzes­änderung einfach die notwendige Betriebsvereinbarung außer Kraft setzen und statt der zwingenden eine fakultative Regelung machen. Das heißt nichts anderes, als dass im Unternehmen jetzt nicht mehr eine Regelung für alle Mitarbeiter gesucht wird, sondern man macht es sich jetzt einfach und schnapst sich das persönlich mit dem einzelnen Arbeitnehmer aus. Dabei besteht natürlich eine große Gefahr dahin gehend, dass der eine gegen den anderen ausgespielt wird, und unterm Strich kommt Sozial­abbau heraus. Deshalb können wir dieser Sache nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

Meine Damen und Herren, ganz ehrlich, ich frage mich ja, welcher Teufel vor allem Sie von der SPÖ in diesem Zusammenhang reitet! Da ich schon auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage bin, wie Herr Kanzler Faymann die Bankenabgabe, die er ja nicht auf die Kunden überwälzen will, finanzieren möchte, habe ich jetzt einen der Ansatzpunkte gefunden: Offenbar sollen die Mitarbeiter durch geringere Entgelte und durch Sozialdumping das bezahlen, was über die Bankenabgabe hereinkommen soll. Das ist jedenfalls ein Schritt in diese Richtung, den wir nicht unterstützen können. (Beifall bei der FPÖ.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


17.01.14

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend festhalten, dass das österreichi­sche Arbeitsverfassungsgesetz den Betriebsräten ein gutes Instrumentarium in die Hand gibt, was den Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausmacht.

Von den Mitwirkungsrechten des Betriebsrates in Österreich können Gewerkschaften in vielen anderen Ländern nur träumen. Es ist auch sehr gut, dass diese Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte mit der vorliegenden Regierungsvorlage der Zeit angepasst und verbessert werden. Insbesondere möchte ich auf einige Punkte eingehen, die mir ganz besonders wichtig und die meiner Meinung nach entscheidend sind.

Einerseits geht es in dieser Regierungsvorlage um eine Anpassung an eine Richtlinie der Europäischen Union. Es ist ja so, dass es immer mehr Betriebe, multinationale Konzerne gibt, die nicht nur in Österreich tätig sind, sondern auch in anderen euro­päischen Ländern. Da hat es auch bisher schon die Möglichkeit gegeben, einen euro­päischen Betriebsrat zu wählen, zu bestimmen und einzusetzen.

Nun soll es mit dieser Regierungsvorlage zu sehr entscheidenden Verbesserungen in diesem Bereich kommen, von denen ich einige aufzählen möchte. Das besondere Verhandlungsgremium – bei diesem handelt es sich um ein Arbeitnehmervertretungs­organ, das mit der Arbeitgeberseite über die Einrichtung eines europäischen Betriebs­rates verhandelt – und der europäische Betriebsrat werden künftig stärker nach dem Proportionsprinzip zusammengesetzt werden – ein sehr wichtiger Punkt.

Ein zweiter sehr wichtiger Punkt beschäftigt sich mit den Grundsätzen der Anhörung und der Unterrichtung, die präzisiert werden. Das Ziel dieser Präzisierung geht in jene Richtung, dass es zu einer effektiveren und besseren Umsetzung des sozialen Dialogs kommt und somit ganz einfach auch die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Bereich verbessert werden.

 


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