Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 167

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akkordähnliche Prämien- und Entgeltsysteme im Anwendungsbereich der erzwing­baren Betriebsvereinbarungen verbleiben.

Wenn eine Gesundheitsgefährdung in einem Ausmaß, wie es bei Akkordarbeiten oft der Fall ist, besteht, so unterliegt diese Form nach wie vor der erzwingbaren Betriebs­vereinbarung. Nur dort, wo diese Gefahren nicht bestehen, soll die Einführung jener leistungsbezogenen Prämien und Entgelte in Zukunft auch durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung möglich sein.

Ich darf hier auch Folgendes festhalten: Ich bin davon überzeugt, dass dort, wo sich herausstellt, dass die eine oder andere Unschärfe vorhanden ist, die Gewerkschaften sehr wohl dafür Sorge tragen werden, das in Form von Kollektivverträgen zu ver­handeln.

Wichtig ist mir auch, dass die anderen Tatbestände im Zusammenhang mit erzwing­baren Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechten wie die Einführung von Disziplinarordnungen, die Einführung von Personalfragebögen oder aber auch die Einführung von Kontrollmaßnahmen nach wie vor vorhanden und von dieser Geset­zesnovelle nicht betroffen sind.

Meine Damen und Herren, ich darf festhalten, dass die Mehrheit der Punkte dieser Veränderung des Arbeitsverfassungsgesetzes gute, wichtige Voraussetzungen sind, um dem Betriebsrat noch mehr Werkzeuge in die Hand zu geben. Erlauben Sie mir abschließend, mich bei den vielen Tausenden Betriebsräten und Betriebsrätinnen in Österreich für ihre hervorragende Arbeit zu bedanken. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

17.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


17.09.55

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, die Regierungsvorlage enthält sicher wichtige Punkte, die aus unserer Sicht auch zu begrüßen sind. Frau Abgeordnete Csörgits hat das Positive ja sehr ausführlich dargestellt.

Allerdings stellen – und ich habe bereits im Ausschuss sehr intensiv darauf hinge­wiesen – die Veränderungen im Bereich des § 96 für uns ein sehr großes Problem dar.

Worum geht es? – Herr Abgeordneter Kickl hat schon versucht, das ein bisschen zu erläutern. Es geht darum, dass ein bisher sehr transparentes System der Gestaltung von solchen Zielvereinbarungen, die auch finanzielle Konsequenzen haben, absolut zunichtegemacht wird. Ein transparentes System wird zunichtegemacht, was zur Konsequenz hat, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen individuell bei Ge­sprächen und Verhandlungen wesentlich stärker unter Druck gesetzt werden können, als das bisher ohnehin schon der Fall ist. Das macht diese Streichung möglich.

Ich möchte noch ein wenig konkreter werden und sozusagen weitere Zusammenhänge anschauen: Solche Systeme führen ganz sicher dazu, dass Frauen noch mehr die Benachteiligten in Entgeltzusammenhängen sind. Wann immer Entlohnungssysteme intransparent sind, führt das dazu, dass Frauen weniger verdienen als Männer. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Ein derartiges System – Kampf jeder gegen jeden um die nächste Prämie – führt garantiert zu einem schlechten und noch schlechteren Betriebsklima.

 


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