Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 171

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mungsrecht des Betriebsrates bei leistungsbezogenem Entgelt massiv eingeschränkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei leistungs- und erfolgsbezogenem Entgelt, wie zum Beispiel Prämien, ist der Betriebsrat jetzt zustimmungspflichtig. Und genau dieser Teil soll aus dem Gesetz ent­fernt werden. Liebe Freunde! Das ist etwas, was wir nicht mittragen! (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Das ist genau so, lieber Freund! Schau dir § 96 genau an! Dort werden nur mehr Akkordlöhne und ähnliche Entgeltformen erfasst.

Und diese Einschränkung können wir den fleißigen Leuten und den vielen umsichtigen, engagierten Betriebsräten, die es nicht immer leicht haben, nicht zumuten. Wir werden einem Gesetz dieser Art nicht zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


17.24.32

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Also da soll man sich auskennen: Im Ausschuss stimmt die freiheitliche Fraktion zuerst zu, jetzt dagegen. Man kennt sich wirklich nicht mehr aus, ob jemand dafür oder dagegen ist. (Abg. Kickl: Mit Vorbehalt!) Aber das ist ohnehin nicht mein Problem.

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, wir reden jetzt über eine Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes. Mittlerweile ist dieses Gesetz im 37. Lebensjahr. Viele Novellen hat es gesehen. Und ich denke, dass die heutige Änderung oder Ver­besserung – und ich sage ausdrücklich „Verbesserung“ – des Gesetzes sich an die bisherigen Verbesserungen schön anreiht.

Zum Inhalt in Kürze: Im Ganzen gesehen, wie gesagt, eine Qualitätsverbesserung für die Arbeitnehmerrechte und die Mitbestimmung in Betrieben, wo es Betriebsräte gibt.

Man kann früher Betriebsrat werden. Jugendvertrauensrat kann man länger bleiben. Da wird das passive Wahlrecht, wie schon gesagt, auf 23 Jahre ausgeweitet. Eine langjährige Forderung der Gewerkschaftsjugend ist damit erfüllt, gleichzeitig auch ein Punkt des Regierungsübereinkommens – das ist auch noch nicht gesagt worden – der derzeitigen Bundesregierung.

Es kommt weiters zu einer Verbesserung und Klarstellung der wirtschaftlichen Informationsrechte der Betriebsräte, die Infopflicht des Unternehmers gegenüber dem Betriebsrat wird präzisiert und verbessert. Es wird damit aber auch, sehr verehrte Damen und Herren, deutlich, wie wichtig eigentlich Betriebsräte im Arbeitsleben sind.

Klar ist: Dort, wo kein Betriebsrat besteht, gibt es keine betriebliche Mitbestimmung des Arbeitnehmers. Es gibt dort, wo kein Betriebsrat besteht, weniger Rechte für Arbeit­nehmer, und es gibt in Betrieben ohne Betriebsrat klarerweise auch keine Betriebsver­ein­barungen.

Ich möchte daher die heutige Beschlussfassung insbesondere auch zum Anlass neh­men, um darauf hinzuweisen, dass es gut ist, Betriebsräte im Unternehmen zu haben, und dass es für die Arbeitnehmer zum Selbstschutz gut ist, Betriebsräte auch zu wählen.

Jeder von uns weiß, es gibt noch eine Reihe von Betrieben, wo diese Wahl von Betriebsräten noch nicht durchgeführt wurde, und man kann nur appellieren, das in diesen Betrieben endlich auch anzugehen. Die Gewerkschaften unterstützen in diesem Bereich natürlich mit Information und Know-how. Also Botschaft: Wählt Betriebsräte, wo es noch keine Betriebsräte gibt!

 


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