Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 189

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Ich möchte Herrn Abgeordnetem Huber sagen – jetzt ist er leider nicht im Saal; ich würde bitten, ihm das auszurichten –, was ich schon im Ausschuss gesagt habe: Es gab an dem Tag, an dem die Sitzung des Ausschusses stattgefunden hat, 98 Asyl­werber, die beim AMS einen Bezug hatten, und ich habe nicht gesagt, wie viele davon im Häfen gesessen sind, wie viele davon nicht im Häfen gesessen sind, weil ich das zu diesem Zeitpunkt nicht eruieren konnte. Aber es ist eine minimalistische Zahl. Es sind 98, die an diesem Kalendertag beim AMS einen Anspruch hatten. Die Zahl 98, auf ganz Österreich ausgedehnt, zeigt, das ist nicht das Thema, denn diese Menschen müssen, damit sie beim AMS überhaupt einen Anspruch haben, mindestens 52 Wochen irgendwo gearbeitet haben. (Abg. Vock: Das kann ein Asylwerber eben nur im Häfen!)

Das kann ein Asylwerber nicht nur im Häfen. Sie sollten auch wissen, was ein Asylwerber kann, wo er beschäftigt sein darf. (Abg. Vock: Schwarzarbeiten bei der Gemeinde!) Sie wissen ganz genau – verblenden Sie doch die Leute nicht! (Abg. Riepl: Das ist ihre Politik, und die werden das immer machen! Die können nicht anders!) –, dass jemand, der als Asylwerber im Häfen sitzt, am Tag X sofort abgeschoben wird. Es gibt eine einzige Ausnahme: wenn er in dem Land, wohin er abgeschoben werden soll, mit der Todesstrafe bedroht ist. Das ist die einzige Ausnahme, sonst finden Sie keinen straffälligen Asylwerber, der am Tag X, das heißt am Tag der Haftentlassung, nicht sofort in Schubhaft kommt, um abgeschoben zu werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


18.33.32

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf alle Anträge eingehen, die im Ausschuss erfreulicherweise abgelehnt worden sind, erfreulicherweise auch deshalb, weil sonst dort leider die Praxis herrscht, Anträge immer wieder zu vertagen. Auch wegen der Inhalte dieser Anträge ist es sehr positiv, dass sich in diesem Fall die Regierungsparteien dazu durchgerungen haben, diese drei Anträge auch wirklich abzulehnen.

Ich möchte mit dem mehr oder weniger harmlosesten Antrag beginnen, in dem es darum geht, die Regelungen zu Änderungskündigungen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld zu verändern. Ich habe bereits im Ausschuss zum Ausdruck ge­bracht, dass das Problem der Änderungskündigungen sicher eines ist, dem wir uns widmen müssen, dass aber in dem Antrag, so wie er vorliegt, viel zu viele Fragen offen sind, wie denn das funktionieren soll. Das heißt, ich glaube nicht, dass das Ziel, das Sie eigentlich da drinnen definieren, mit den Maßnahmen, die Sie vorschlagen, in Über­einstimmung ist. Es ist nicht ganz schlüssig. Was aber auf jeden Fall herauskommen würde, ist, dass sich Sozialversicherungsbeiträge massiv reduzieren würden, die dann aber sehr wohl über höhere Arbeitslosengeldansprüche sozusagen wieder aus dem System herausfließen würden. Das ist eine Argumentation, die sonst eigentlich nicht zu Ihnen passt.

Kurz: Dieser Antrag findet nicht unsere Zustimmung, weil er einfach zu viele Fragen offenlässt.

Zum zweiten Antrag mit dem Arbeitslosengeldanspruch für AsylwerberInnen bezie­hungs­weise für aus der Haft entlassene AsylwerberInnen: Ich denke, dass der Herr Minister im Ausschuss sehr wohl klargemacht hat, wie klein die Gruppe jener Menschen ist, die überhaupt in den Genuss dieser Regelung kommen. Ich habe es anders in Erinnerung: Sie (in Richtung des Bundesministers Hundstorfer) haben nicht


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