Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 190

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nur von den 98 gesprochen, sondern Sie haben gesagt, „fast keine“ sozusagen. Also gehen wir davon aus, es sind vielleicht 20 österreichweit.

Jetzt denke ich, die Debatte, die Sie darüber anzetteln, zeigt eigentlich ganz klar, dass Ihre Arbeit einfach nicht auf einer seriösen Basis beruht. Denn wenn es 20 Betroffene gibt, dann frage ich mich: Was wollen Sie anderes tun, als wieder einmal mehr Men­schen zu diskreditieren, die nach Österreich kommen, weil sie Hilfe suchen? Nichts anderes bezweckt dieser Antrag. Er hat keinen seriösen Hintergrund. Wenn wir das machen würden, würde es finanziell keine nennenswerten positiven Auswirkungen haben. Es dient sozusagen für nichts anderes als für Ihre populistische, diskriminie­rende Argumentation.

Den dritten Antrag zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes haben wir in dieser oder ähnlicher Form auch schon hier im Plenum diskutiert. Ich habe schon ein paar Mal gefragt: Was ist, wenn verlängert werden würde, danach? Ich sage, nein, ich möchte der Regierung nicht noch einmal eine Übergangsfrist geben, ich finde, jetzt müssen endlich Maßnahmen getroffen werden. Wir haben noch ein paar Monate Zeit.

Ich denke auch, es fehlt noch einiges. Ich glaube, es wäre notwendig, ein Mindestlohn-Gesetz zu verabschieden, ich glaube, dass wir dringend eine Neudefinition des Arbeit­nehmer- und Arbeitnehmerinnen-Begriffes brauchen, damit auch zum Beispiel Schein­selbständigkeiten künftig verhindert werden, ich glaube, dass wir personelle Auf­stockungen bei den Kontrollbehörden brauchen, et cetera, et cetera. Ich möchte aber mit all diesen Maßnahmen nicht wieder zweieinhalb Jahre warten, sondern ich denke, jetzt sollte all das geschehen.

Insofern werden wir alle drei Anträge ablehnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.37.14

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Erweiterung der Europäischen Union um die mittel- und osteuropäischen Länder war es notwendig, Übergangskriterien einzuführen. Damals hat unsere Fraktion – die damalige FPÖ, jetzt BZÖ – ihre Regierungsver­antwortung wahrgenommen und Übergangsbestimmungen mit zwei plus drei plus zwei Jahren festgelegt. Im Jahr 2009 hat man noch einmal um die letzten zwei Jahre verlän­gert – einige Staaten haben das nicht mehr gemacht –, weil es gewisse Unterschiede bei den Sozialstandards, beim Lebensstandard und auch im Lohnniveau gegeben hat. Das war früher so, hat sich geringfügig geändert, aber ist noch immer gravierend.

Es ist auch so, dass diese Angleichung – das sieht man aus der Statistik, das sieht man, wenn man die einzelnen sozialstatistischen Unterlagen mit diesen Ländern ver­gleicht – bis zum Jahr 2015 kaum erreichbar ist.

Österreich hat zwar eine der geringsten Arbeitslosenraten in Europa – ich glaube, das hat schon Kollege Bartenstein erwähnt, und das ist auch gut so –, aber nichtsdestotrotz müssen wir darauf achten, dass es, wenn ab 1. Mai 2011 praktisch die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt gewährleistet ist, nicht zu Lohndumping kommt, und wir müssen alles tun, um einem Lohndumping entgegenzuwirken.

Die demographische Entwicklung sagt uns auch einiges. Es werden soundso viele Arbeitskräfte in Österreich weniger werden, aber es sollten – Herr Bundesminister, das waren jetzt auch Ihre Zahlen – zirka 25 000 dazukommen. Da gibt es gewisse Sparten, die natürlich prädestiniert dafür sind, das wird so sein, aber man muss dafür sorgen, dass die Lebens- und Sozialstandards nicht nach unten revidiert werden.

 


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